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Gewinnsparlotterien

Gewinnsparlotterien werden glückspielrechtlich den Lotterien mit geringem Gefährdungspotential zugeordnet und insbesondere von Geldinstituten angeboten. Besonders an dieser Lotterie ist, dass nur maximal 25 Prozent des Lospreises als Losanteil für die Teilnahme an der Lotterie aufgewendet werden, während die mindestens verbleibenden 75 Prozent als Sparanteil zu verbuchen sind. Im Vordergrund steht somit nicht das Glücksspiel, sondern das Sparen. Gewinne, die regelmäßig in Abhängigkeit der Losnummer aus gestaffelten Geldpreisen bestehen, werden monatlich ausgelost und dem Bankkonto gutgeschrieben. Bei einigen Veranstaltern/innen werden mehrmals im Jahr zusätzlich Sachpreise ausgelost.

Bei den Gewinnsparlotterien bildet sich aus einem Teil des Losanteils der sogenannte Reinertrag. Diesen Reinertrag muss der Veranstalter/die Veranstalterin oder die eigens dafür gegründete Stiftung für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwenden, so dass dadurch eine Vielzahl von Projekten zugunsten der Allgemeinheit gefördert werden können.

Für die Veranstaltung einer Gewinnsparlotterie ist eine Erlaubnis erforderlich, die von hier erteilt wird, es sei denn, sie beschränkt sich ausschließlich auf ein Gemeindegebiet (Erlaubnisbehörde: Gemeinde) oder erstreckt sich über das Gebiet einer kreisangehörigen Gemeinde hinaus (Erlaubnisbehörde: Landkreis).

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