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Statistik

Aufgabe der amtlichen Statistik ist es verlässliche Informationen zu sammeln, bereitzustellen und zu verbreiten. Die statistischen Daten müssen objektiv, unabhängig und qualitativ hochwertig sein. Sie stehen Politik, Verwaltung, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Grundlage hierfür sind die gültigen Statistikgesetze und -verordnungen. Die meisten Statistikvorschriften beruhen auf Bundes- und Europarecht. Die Entwicklung und Digitalisierung unserer Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung prägen und verändern auch die Rahmenbedingungen der amtlichen Statistik. Ein verändertes Informationsverhalten der Nutzerinnen und Nutzer, neue Bedarfe und Berichtspflichten sowie digitale Wege der Datenverarbeitung erfordern regulatives Handeln zur Fortentwicklung des gesetzlichen Informationsauftrags. Das Innenministerium bringt die politischen und fachlichen Belange des Landes Niedersachsen in die Gesetzesvorhaben des Bundes und der Europäischen Union mit ein.

Auf Landesebene bereitet das Innenministerium erforderliche Durchführungsvorschriften vor, entwirft und novelliert die regulativen Rahmenbedingungen für alle Landesstatistiken. Die bedeutendste landesrechtliche Regelung im Bereich der Statistik ist das Niedersächsische Statistikgesetz (NStatG).

Die Durchführung von Statistiken obliegt in Niedersachsen dem Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN), über das das Niedersächische Ministerium für Inneres und Sport die Dienst- und Fachaufsicht ausübt.
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