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Unterstützung von Kommunen bei der Integration von Menschen aus Krisengebieten

Die große Zahl an Flüchtlingen, die seit dem Jahr 2015 nach Niedersachsen gekommen sind, ist bei aller Offenheit und Aufnahmebereitschaft sowohl für das Land als auch seine Kommunen eine Herausforderung; Unterkünfte müssen bereitgestellt, Kinderbetreuung und Schulplätze organisiert und Ausbildung und Integration dieser neuen Bevölkerungsgruppe in den Arbeitsmarkt müssen ermöglicht werden. Zwei Instrumente, die die Landesregierung geschaffen hat, um die Kommunen bei diesen Herausforderungen zu unterstützen, sind der „Integrationsfonds“ zur finanziellen Förderung besonders betroffener Städte sowie eine „lageangepasste Wohnsitzauflage“, die einer Ungleichverteilung der geflüchteten Menschen im Land entgegenwirken soll.

Der Integrationsfonds wurde im Jahr 2017 eingerichtet, um besonders vom Zuzug betroffene Kommunen bei ihren Integrationsaufgaben zu unterstützen. 10 Millionen Euro werden hier jährlich von der Landesregierung bereitgestellt und von den Ämtern für regionale Landesentwicklung in Braunschweig und Oldenburg bewilligt. Aus diesen Mittel wurden ab dem Jahr 2017 u.a. die Städte Salzgitter, Wilhelmshaven, Delmenhorst, Hameln, Laatzen und Stadthagen in mindestens einem Jahr gefördert und unterstützt.

Die vom Innenministerium auf der Grundlage des § 12a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz erlassenen Regelungen zur „lageangepassten Wohnsitzauflage“ in den Städten Delmenhorst, Salzgitter und Wilhelmshaven gelten zunächst unbefristet. Inhaltlich stellen sie ein dreijähriges Verbot für anerkannte und aufgenommene Flüchtlinge dar, ihren Wohnsitz in einer dieser drei Städte zu nehmen.

Neben der finanziellen Unterstützung und bedarfsgerechten Steuerung des Zuzugs wurde – in Zusammenarbeit mit der zuständigen Abteilung für Städtebau im Umweltministerium – eine Workshopreihe zur Lösung städtebaulicher Probleme und zur Vermeidung der Bildung sozialer Brennpunkte in den betroffenen Kommunen durchgeführt. Im Fokus stand dabei vor allem der Umgang mit Problemimmobilien und Wohnungsleerstand. Als Unterstützung für die Kommunen wurde durch die Kanzlei BBG und Partner, Bremen, ein Rechtsgutachten zum Thema „Umgang mit Wohnungsleerstand und verwahrlostem Wohnungsbestand („Problemimmobilien“)“ erstellt.

Sowohl der Integrationsfonds als auch die Wohnsitzauflage wurden einer Evaluation unterzogen. Gemeinsam mit dem Rechtsgutachten zum Umgang mit Problemimmobilien und Wohnungsleerstand stehen diese Dokumente hier zum Download bereit.

Inzwischen wurde die gesetzliche Regelung des § 12a Aufenthaltsgesetz insgesamt evaluiert (siehe hier: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Beitragsreihe/beitrag-band-13-evaluation-wohnsitzregelung.html).

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