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Betriebliches Eingliederungsmanagement

BEM - Was ist das?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement

  • ist eine im § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX verankerte Pflicht des Arbeitgebers,
  • ist ein Angebot an alle Beschäftigte, die innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt sind,
  • sichert nachhaltig die Arbeitsfähigkeit sowie die Teilhabe am Arbeitsleben, durch die Anpassung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsinhalte an gesundheitliche Einschränkungen und
  • ist ein freiwillig in Anspruch zu nehmendes Angebot.

Unser Angebot

  • Wir klären auf über die Verantwortlichkeiten und den Ablauf eines BEM-Verfahrens.

Weitere Informationen zum BEM

Weitere Informationen finden Sie in der Vereinbarung gem. § 81 NPersVG zu Arbeit und Gesundheit in der Landesverwaltung vom 08.07.2015 (MBl Nr. 29 vom 31.07.2015, S. 954).

Weitere Informationsstellen zum BEM

Informationen zu den örtlich zuständigen Integrationsfachdiensten der Integrationsämter, der Agentur für Arbeit und der Servicestellen der Rehabilitationsträger erhalten Sie im Internet unter:

www.integrationsaemter.de

www.integrationsfachdienst.de

www.arbeitsagentur.de


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