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Freiwillige Rückkehr

Das Land Niedersachsen räumt der freiwilligen Rückkehr von Drittstaatsangehörigen in ihr Herkunftsland oder ihrer Weiterwanderung in ein aufnahmebereites Drittland grundsätzlich Vorrang vor einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung ein.

Daher beteiligt sich Niedersachsen an verschiedenen Rückkehrprogrammen auf Bundes- und Länderebene, die durch eigene Maßnahmen des Landes ergänzt werden. Insbesondere ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige sollen dadurch bei ihrem Entschluss unterstützen werden, freiwillig in ihr Herkunftsland zurückzukehren.

Zu den Angeboten gehören eine qualifizierte Rückkehrberatung, die Beschaffung von rückkehrrelevanten Informationen, konkrete Hilfen bei der Realisierung der Ausreise sowie die Vermittlung bzw. Gewährung von Rückkehrhilfen und Reintegrationsmaßnahmen.

Während das Beratungsangebot allgemein zugänglich ist, hängen die weiteren Hilfen von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Hilfen besteht nicht.

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