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Aufnahme, Unterbringung und Versorgung

Bildrechte: LAB NI

Das Land Niedersachsen ist nach dem Asylgesetz (AsylG) und dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verpflichtet, anteilig die in der Bundesrepublik Deutschland um Asyl nachsuchenden oder unerlaubt einreisenden Personen aufzunehmen (§ 44 ff. AsylG, § 15a AufenthG).

Die nach Deutschland kommenden Menschen werden in verschiedenen Datenbanken registriert. Mit Hilfe des Systems zur Erstverteilung von Asylsuchenden (EASY) wird entschieden, in welches Bundesland entsprechend des Königssteiner Schlüssels die asylsuchende Person verteilt wird und zunächst verbleiben muss.

In Niedersachsen ist für die Erstaufnahme die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) mit Sitz in Braunschweig zuständig. Sie hat derzeit sechs Standorte in Bad Fallingbostel, Bramsche, Braunschweig, Friedland, Oldenburg und Osnabrück sowie eine Außenstelle in Celle.

Die Standorte Bad Fallingbostel und Bramsche sind sogenannte Ankunftszentren, in denen die LAB NI gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Aufnahme, Registrierung, medizinische Erstuntersuchung und das Asylverfahren durchführt.

Anschließend werden die Asylbewerber auf die anderen Standorte verteilt, um dort an integrationsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen zu können und die ihnen zustehenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) zu erhalten. Danach werden die Asylbewerber, die nicht nach dem AsylG verpflichtet sind, in der LAB NI zu verbleiben, auf die Kommunen verteilt. Ausländerinnen und Ausländer aus sicheren Herkunftsländern sind hingegen verpflichtet, bis zur Entscheidung des BAMF über ihren Asylantrag bzw. bei Ablehnung des Antrags bis zu ihrer Ausreise in der LAB NI zu wohnen.

Auf den nächsten Seiten finden Sie weiterführende Informationen zu den Themen:


Königssteiner Schlüssel 2017

  Königssteiner Schlüssel
(PDF, 0,01 MB)

Konzept zum Schutz geflüchteter Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes Niedersachsen

  Konzept zum Schutz geflüchteter Menschen in den Aufnahmeeinrichtunge des Landes Niedersachsen (Stand: März 2022)
(PDF, 0,18 MB)

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