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Programme und Projekte der Rückkehrförderung

Einzelheiten unter https://www.returningfromgermany.de/de/


Förderprogramme zur Gewährung von Rückkehr- und Starthilfen ("REAG/GARP 2.0")

Niedersachsen beteiligt sich an dem seit 1979 bestehenden "Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany" (REAG), das insbesondere die Übernahme von Reisekosten und Gewährung von Reisebeihilfen zum Inhalt hat. Das Programm wurde im Jahr 1989 mit dem "Government Assisted Repatriation Programme" (GARP) ergänzt, mit dem Starthilfen für Flüchtlinge aus bestimmten Herkunftsländern gewährt werden können. Beide Programme sind seit dem 1. Januar 2002 zum REAG/GARP-Programm zusammengefasst.

Seit dem 01.01.2024 heißt das Programm REAG-GARP 2.0. Die Koordinierung und operative Steuerung aller Programmaktivitäten erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Das Programm „REAG/GARP 2.0“ ist ein humanitäres Hilfsprogramm, das die freiwillige Rückkehr in das Herkunftsland (Drittstaat) oder eine Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat logistisch und finanziell unterstützt und dadurch den Grundstein für eine nachhaltige, wirtschaftliche und soziale Reintegration ermöglichen soll.

Bund und Länder sind Programmgeber für das Programm REAG/GARP 2.0.

Sie bestimmen die Fördergrundsätze und stellen die notwendigen Finanzierungsmittel bereit.

Die Länder wirken im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung an den Programmaktivitäten mit.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Rückkehr- und Reintegrationsleistungen aus diesem Förderprogramm besteht grundsätzlich nicht. Die Gewährung ist stets eine Einzelfallentscheidung am Maßstab dieses Förderprogramms und kann nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel erfolgen.


Refinanzierung freiwilliger Ausreisen nach Afghanistan, Eritrea, Jemen, Libyen und Syrien

Im Rahmen des Programms REAG-GARP 2.0 ist derzeit eine geförderte freiwillige Ausreise in die Zielländer Afghanistan, Eritrea, Jemen, Libyen und Syrien nicht möglich. Eine Unterstützung bei der Ausreiseorganisation kann aktuell in den Fällen der oben genannten Herkunftsländer durch den Bund noch nicht erfolgen. Es wird jedoch eine zeitnahe Integration in REAG/GARP 2.0 angestrebt.

Bis diese erfolgt ist, beteiligt sich das BAMF in Anlehnung an die Leistungen des REAG/GARP 2.0-Förderprogramms anteilig in Form einer Refinanzierung an den durch die Länder verauslagten Kosten.

Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind die Beratungszentren der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) zuständig.

Sie sind wie folgt erreichbar:

Standort Osnabrück
Tel.: 0541-66888 0
Email: rueckkehr-os@lab.niedersachsen.de

Standort Braunschweig
Tel.: 0531-61843 380
Email: rueckkehr-bs@lab.niedersachsen.de


Individualhilfen des Landes Niedersachsen

Das Land Niedersachsen gewährt im Einzelfall notwendige, nicht anderweitig abzudeckende Unterstützungen (Individualhilfen), um ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige eine Perspektive für eine soziale und wirtschaftliche Reintegration bei einer Rückkehr ins Herkunftsland oder bei einer Weiterwanderung bieten zu können. Die Entscheidung über Art und Umfang hängt vom Einzelfall ab und erfolgt nach Absprache.

Ansprechpartnerinnen und -partner für die Individualhilfen sind die Beratungsstellen der bereits genannten LAB NI in Osnabrück und Braunschweig sowie das Raphaelswerk, Beratungsstelle Hannover (Tel.: 0511 700520-60, E-Mail: info@raphaelswerk-hannover.de


    StarthilfePlus (SHP)-Programm

    Freiwillige Rückkehrerinnen und Rückkehrer, die über REAG/GARP 2.0 gefördert ausreisen, können in Abhängigkeit vom Zielland ergänzende Reintegrationshilfen beantragen.

    Der Förderzeitraum für die Umsetzung von SHP beträgt bis zu zwölf Monate nach der Ausreise aus Deutschland. Rückkehrende in Zielländer, in denen Reintegrationshilfen über andere Programme (z. B. EU RP) verfügbar sind, können nur reduzierte SHP-Hilfen erhalten.


    Reintegrationsprogramm EU RP (EU Reintegration Programme)

    Im Rahmen dieses hauptsächlich von der EU finanzierten Programms können Reintegrationshilfen für Rückkehrende (Drittstaatsangehörige) aus Deutschland für eine Vielzahl von Herkunftsstaaten angeboten werden. EU RP (vormals JRS bzw. ERIN) ist derzeit das zentrale europäische Programm im Bereich der Reintegrationsförderung. Es wurde am 1. April 2022 gestartet, kontinuierlich weiterentwickelt und um weitere Länder ergänzt. Es unterscheidet zwischen Kurzzeit- und Langzeitunterstützung


    ZIRF-Datenbank und ZIRF-Counselling

    Die Zentralstelle für die Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung (ZIRF) und die Internationale Organisation für Migration (IOM) führen seit dem 1. Januar 2006 das ZIRF-Counselling-Projekt durch. Hier werden Situationsberichte über die Hauptherkunftsländer zur Verfügung gestellt. Im Rahmen von Individualanfragen können außerdem individuell Sachverhalte in den Herkunftsländern abgeklärt werden, die für potenzielle Rückkehrerinnen und Rückkehrer von Bedeutung sind. Für entsprechende Anfragen sind in Niedersachsen alle Einrichtungen autorisiert, die mit der Flüchtlingsthematik befasst sind. Die Kosten für die Anfragen trägt das Land Niedersachsen.


      Kosovo-Rückkehrprojekt "URA - Die Brücke"

      Der Bund und die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen führen unter der Bezeichnung "URA - Die Brücke" ein gemeinsames Kosovo-Rückkehrprojekt durch, das speziell für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus diesen Bundesländern eine Vielzahl von Reintegrations-, Betreuungs- und Unterstützungsmaßnahmen vor Ort in Pristina anbietet.
      Das Projekt bezieht auch Unterstützungen für Personen ein, deren Aufenthalt zwangsweise beendet wurde.


      Albanien-Rückkehrprojekt "Brückenkomponente Albanien"

      Der Bund und die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen führen unter der Bezeichnung „Brückenkomponente Albanien“ (BKALB) seit April 2021 ein gemeinsames Albanien-Rückkehrprojekt durch, das speziell für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus diesen Bundesländern eine Vielzahl von Reintegrations-, Betreuungs- und Unterstützungsmaßnahmen vor Ort in Tirana anbietet. Das Projekt bezieht auch Unterstützungen für Personen ein, deren Aufenthalt zwangsweise beendet wurde.


      Zusammenarbeit mit den Caritas-Beratungsstellen im Westbalkan


      Die Caritas Serbien, die Stiftung Mazedonische Caritas und die Caritas Montenegro sind Mitglieder des internationalen Caritasverbandes und karitative Organisationen der katholischen Kirche. Seit 1979 in Montenegro, 1991 in Nordmazedonien und 1995 in Serbien leisten diese Organisationen humanitäre Hilfe und unterstützen Menschen in Notlagen, unabhängig von ihrer Weltanschauung, Religion oder der Nationalität.

      Diese Caritas-Beratungsstellen werden im Rahmen des Projektes „Beratungsstellen für Rückkehrberatende im Westbalkan“ durch Niedersachsen über einen Zuwendungsvertrag finanziell unterstützt. Das gemeinsame Projekt bietet Rückkehrenden unabhängig davon ob sie bis dahin Asylbewerber, geduldete Flüchtlinge oder Personen ohne eine gültige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland waren, eine Beratung, Orientierung und nicht-materielle Unterstützung bei sozialen, behördlichen oder persönlichen Anliegen an. Der Kontakt erfolgt über die staatlichen und nicht staatlichen Rückkehrberatungsstellen in Niedersachsen.


      Projekt "Integrierte Rückkehrplanung und Vernetzung (IntegPlan)"

      IntegPlan ist ein länderübergreifendes Projekt, das sich in erster Linie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen richtet, die mit der Thematik Rückkehrberatung und -unterstützung befasst sind. Ihre Arbeit und die Nachhaltigkeit der Rückkehr sollen gefördert werden. Zu dem nachfrageabhängigen Leistungsangebot gehören u. a. ein Austauschforum, länderspezifische Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, eine Informationsplattform, Supervision und ein online-basiertes Verfahren zum Fallmanagement.

      Das Projekt wird von Micado Migration gGmbH in St. Ingbert in Kooperation mit dem Büro für Rückkehrhilfen der Stadt München getragen und vom Bund, den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sowie aus Mitteln des Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) gefördert.


        Bildrechte: Rainer Sturm / pixelio / www.pixelio.de
        Bildrechte: IOM / BAMF
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