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Unterhaltung der pflegeverwaisten jüdischen Friedhöfe

Die Sicherung und Betreuung der pflegeverwaisten jüdischen Friedhöfe in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt auf der Grundlage einer zwischen dem Bund, den Ländern und den maßgebenden jüdischen Organisationen am 21.6.1957 abgeschlossenen Vereinbarung.

Das finanzielle Volumen der Betreuung bestimmt sich nach einem jährlich vom Bund in Abstimmung mit den Bundesländern jeweils festgelegten einheitlichen qm-Pauschalbetrag.

Der Landesverband der jüdischen Gemeinden von Niedersachsen KdöR hat sich dazu bereit erklärt, die laufende Betreuung der über 200 in Niedersachsen vorhandenen pflegeverwaisten jüdischen Friedhöfe mit einer Flächen von fast 300.000 qm im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel zu übernehmen.

alter jüdischer Friedhof in Hannover Bildrechte: Puppel

alter jüdischer Friedhof in Hannover

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