Registermodernisierung
Die Registermodernisierung ist eines der größten Vorhaben zur Digitalisierung der öffentlichen Hand in Deutschland und ein wichtiger Baustein für die Entwicklung zu einer modernen, digitalen und bürgerfreundlichen Verwaltung. Ziel der Registermodernisierung ist es, die Arbeit der Verwaltung so zu gestalten, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Verwaltungsleistungen einfacher und schneller beantragen können und die Aufwände für die Mitarbeitenden der Verwaltung reduziert werden.
Warum brauchen wir eine Registermodernisierung?
Für das Erbringen von Verwaltungsleistungen, z.B. die Beantragung eines neuen Personalausweises oder einer Eheschließung, braucht die öffentliche Verwaltung eine Vielzahl von Informationen von Bürgerinnen und Bürgern. Diese „Nachweise“, z.B. eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigung oder eine Abschrift aus dem Geburtenregister, werden in Deutschland aktuell in verschiedenen Registern gespeichert, die teilweise in den Kommunen, in den Ländern oder auch zentral auf Bundesebene liegen. Register sind Sammlungen von Datensätzen mit Informationen, die die Grundlage für Verwaltungshandeln, für die amtliche Statistik und für den Zensus bilden. Prominente Beispiele für Register sind die Melderegister, die Personenstandsregister, das Handelsregister oder auch das zentrale Fahrzeugregister.
Die Register in Deutschland sind nicht mit den Onlinediensten, mit denen man Verwaltungsleistungen digital beantragen kann, verknüpft. Weil viele technische, organisatorische und rechtliche Voraussetzungen noch fehlen, müssen Bürgerinnen und Bürger bei Behördengängen immer wieder die gleichen Nachweise vorlegen und die Verwaltung die Daten erneut verarbeiten. Dadurch entstehen hohe Aufwände und Bearbeitungszeiten bei allen Beteiligten und es mangelt an Transparenz, wo und von wem Daten gespeichert und genutzt werden.
Mit der Registermodernisierung wollen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam die Grundlagen schaffen, damit Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen Verwaltungsleistungen bequem und vollständig digital in Anspruch nehmen können.
Was soll mit der Registermodernisierung erreicht werden?
Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen der öffentlichen Verwaltung Informationen grundsätzlich nur noch einmal mitteilen müssen (sog. Once-Only-Prinzip), um die gewünschte Verwaltungsleistung digital beantragen zu können. Die Register in Deutschland werden dazu vollständig digitalisiert und vernetzt, damit Nachweisdaten aus Registern automatisiert ausgetauscht werden können. Durch den sicheren und medienbruchfreien Datenaustausch zwischen Verwaltungsbehörden wird die Zeit für die Bearbeitung von Anträgen deutlich verkürzt.
Über ein Datenschutzcockpit sollen Bürgerinnern und Bürger selbstständig überprüfen können, welche Daten wann und aus welchem Grund zwischen öffentlichen Stellen ausgetauscht wurden – denn Transparenz und Datenschutz sind zentrale Anforderungen für die Umsetzung der Registermodernisierung.
Mithilfe der Registermodernisierung wird auch die Zuordnung und Qualität der in Registern gespeicherten Daten erheblich gesteigert. Durch die Einführung einer eindeutigen Identifikationsnummer können Datensätze in Registern stets auf dem aktuellen Stand gehalten und den jeweiligen Bürgerinnen und Bürgern anonymisiert richtig zugeordnet werden. Eine solche hochwertige Datenqualität ist Grundlage für politische Entscheidungen und eine faktenbasierte Zukunftsplanung wie bspw. für die Verteilung von Mitteln im Rahmen des Länderfinanzausgleichs oder die Wahlkreiseinteilung bei Bundestagswahlen. Auch der Zensus kann damit digital umgesetzt werden, zeit- und kostenintensive Haushaltsbefragungen können zukünftig entfallen.
Wie wird das Vorhaben bundesweit umgesetzt und wie engagiert sich das Land Niedersachsen?
Die bundesweiten Anstrengungen werden im Projekt „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“ des IT-Planungsrats gebündelt. Im IT-Planungsrat kooperieren der Bund und die Länder im Bereich der Digitalisierung. Die Federführung des Koordinierungsprojekts hat der Bund (Bundesministerium des Innern und für Heimat) zusammen mit den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen übernommen.
Niedersachsen ist zusammen mit dem Land Hessen als zusätzliches Mitglied neben den Federführern im Lenkungskreis des Vorhabens „Registermodernisierung“ vertreten. Unter der Federführung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport wird aktuell ein „Landesprogramm Registermodernisierung“ aufgebaut, das die beteiligten Stellen im Land bei der Umsetzung unterstützen wird.
Artikel-Informationen