Sport - ein Plus an Lebensqualität in Niedersachsen
Der Sport hält Niedersachsen in Bewegung. Mehr als 2,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen sind in rund 9.100 Vereinen des Landesportbundes Niedersachsen (LSB) aktiv, was im innerdeutschen Vergleich ein Spitzenwert ist (LSB-Statistik 2024). Sport ist ein zentraler Bestandteil der Kultur und trägt zur Lebensfreude sowie zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport fördert Breiten-, Spitzen- und Behindertensport und berücksichtigt die Belange des Sports in Gesetzen auf Landes-, Bundes- und Europaebene. Die Sportförderpolitik geht über finanzielle Unterstützung hinaus und umfasst vielfältige politische und gesellschaftliche Aspekte.
Sportförderung
Die Förderung des in Vereinen und Verbänden organisierten Sports ist ein Schwerpunkt der Sportpolitik des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport. Die Grundlage dafür bildet das Niedersächsische Sportfördergesetz (NSportFG), das dem LSB und seinen angeschlossenen Sportorganisationen einen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung gibt.
Seit 2020 erhält der LSB jährlich 35,2 Millionen Euro als Finanzhilfe. Darüber hinaus erhält der LSB 31,5 % der Mehreinnahmen aus den Glücksspielabgaben - das waren seit 2013 rund 42 Millionen Euro. Diese Sportfördermittel werden im Rahmen der im § 4 NSportFG vorgegebenen Zwecke und der in der Niedersächsischen Sportförderverordnung (NSportFVO) festgelegten Mindest- und Höchstanteile auf der Grundlage von Sportförderungsrichtlinien, die sich der LSB für seine verschiedenen Förderbereiche gegeben hat, verausgabt.
Dabei fließen die Mittel insbesondere in die folgenden Bereiche:
- Breitensportförderung (z. B. durch Zuschüsse für Übungsleiter)
- Leistungssportförderung
- Lehrarbeit (Aus- und Fortbildung sportfachlicher
Mitarbeiter) - Förderung des Vereinssportstättenbaus (Neubau-, Erweiterung-, Instandsetzungsmaßnahmen),
- Betrieb und Unterhaltung der Akademie des Sports und anderer Sportlehrstätten
- Finanzierung der Sporthilfe
Sport als öffentliche Aufgabe
Seit 1997 ist die Förderung des Sports in Niedersachsen als Staatsziel in der Niedersächsischen Verfassung verankert und damit eine öffentliche Aufgabe, die von Land und Kommunen wahrzunehmen ist.
Das Verhältnis zwischen öffentlicher Sportverwaltung und Sportselbstverwaltung ist durch Respektierung der Freiheit und Eigenverantwortlichkeit der Sportorganisation sowie konstruktiver partnerschaftlicher Zusammenarbeit gekennzeichnet.
Bewusst hat die Landesregierung die Sportförderung in die Hand der Sportselbstverwaltung gegeben. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport legt im Einvernehmen mit der Sportorganisation Förderschwerpunkte fest. Dieses partnerschaftliche System hat sich in der Vergangenheit bewährt. Eindrucksvoller Beweis für die Wirksamkeit der öffentlichen Sportförderung in Verbindung mit der Arbeit der Sportvereine und Sportverbände sind die hohen Mitgliederzahlen im Sport.
Sportstättenbau
Eine verlässliche, bedarfsorientierte und energetisch zukunftsträchtige Sportinfrastruktur ist eine unerlässliche Grundlage für die Ausübung von Sport. In ganz Niedersachsen soll sicher und uneingeschränkt Sport getrieben werden.
Zu Förderung der Sanierung des Sportstättenbaus hatte das Land in den Jahren 2019 bis 2022 das 100 Millionen Euro Sportstättensanierungsprogramm aufgelegt.
Im Jahr 2025 legt die Landesregierung erneut ein Sportstätteninvestitionsprogramm zur Stärkung der niedersächsischen Infrastruktur auf.Aus der jährlichen Finanzhilfe des Landes Niedersachsen an den Landessportbund Niedersachsen e. V. (LSB) werden auf der Grundlage des Niedersächsischen Sportfördergesetzes und der Niedersächsischen Sportförderverordnung Vereinssportstätten auf Basis der „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ des LSB gefördert. Weitere Informationen sind unter www.lsb-niedersachsen. de eingestellt.