Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Kommunen in Niedersachsen

Niedersachsen hat 939 Gemeinden, davon 650 Mitgliedsgemeinden in 114 Samtgemeinden und 289 Einheitsgemeinden, 36 Landkreise und die Region Hannover als kommunale Körperschaft eigener Art (Stand: 01.11.2021).

Artikel 28 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und Art. 57 Abs.1 der Niedersächsischen Verfassung garantieren die kommunale Selbstverwaltung; d. h. die Gemeinden, Landkreise und Region verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) regelt, wie die kommunalen Körperschaften zur Wahrnehmung und Erfüllung ihrer Aufgaben und Funktionen verfasst sind.

Die kommunalen Aufgaben – sowohl die freiwillig übernommen als auch die durch Gesetz zugewiesenen – sind vielfältig. Einige Beispiele: die Schaffung und Unterhaltung von Frei- und Hallenbädern, Sportanlagen, Freizeiteinrichtungen, die Schulträgerschaft von Grundschulen, die Abfallbeseitigung, der öffentliche Personennahverkehr, die Aufgaben der Sozialhilfe usw.

Seit 1996 gibt es für niedersächsische Kommunen die sog. eingleisige Kommunalverfassung. Das heißt im Kern: Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Bürgermeisterin oder ihren Bürgermeister bzw. ihre Landrätin oder ihren Landrat direkt wählen. Eine weitere wichtige Mitwirkungsmöglichkeit besteht ebenfalls seit 1996: Bürgerinnen und Bürger können auf vielen Gebieten Angelegenheiten der Kommune selbst entscheiden (Bürgerbegehren, Bürgerentscheid).

Als eigene Einnahmen verfügen die Gemeinden über die mit eigenem Hebesatzrecht ausgestatteten Realsteuern; dies sind die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer. Daneben werden die Kommunen am Lohn- und Einkommensteueraufkommen und an der Umsatzsteuer beteiligt. Schließlich erzielen die Gemeinden noch Einnahmen aus Gebühren und Beiträgen, Mieten und Pachten sowie aus Verkaufserlösen und Konzessionsabgaben. Soweit die eigenen Einnahmen nicht ausreichen, stellt das Land die erforderlichen Mittel durch einen übergemeindlichen Finanzausgleich bereit.

Die Mitverantwortung des Staates findet ihren Ausdruck darin, dass er die Aufsicht über die Kommunen führt. Die Aufsicht stellt sicher, dass die Kommunen bei ihren eigenen Aufgaben die Gesetze beachten (Kommunalaufsicht). Bei den staatlichen Aufgaben, die sie praktisch als Behörden des Landes und des Bundes erfüllen, unterliegen sie neben der Rechtskontrolle auch der Zweckmäßigkeitsprüfung (Fachaufsicht). In Niedersachsen ist das Innenministerium oberste Kommunalaufsichtsbehörde.

Aussenansicht eines Rathauses Bildrechte: Fischer (Referat 31)
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln