IT-Infrastruktur
Die Digitalisierung der Landesverwaltung erfolgt auf der Grundlage einer in weiten Teilen landeseinheitlichen IT-Infrastruktur. Der IT-Bevollmächtigte der Niedersächsischen Landesregierung steuert und koordiniert ressortübergreifend die Anforderungen der Landesverwaltung an die Netzinfrastruktur sowie zentrale IT-Infrastrukturkomponenten unter Berücksichtigung der technischen Rahmenbedingungen. Die Realisierung und der Betrieb dieser IT-Infrastruktur erfolgen weitgehend durch IT.Niedersachsen als zentralem IT-Dienstleister des Landes.
Rechenzentrumsinfrastruktur
Die Landesregierung hat am 30.10.2018 den Weg für eine zügige Modernisierung der Rechenzentren in Niedersachsen freigemacht. Hierzu setzt das Land auf die Kooperation mit den Nordländern Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts „Dataport“, an der auch Niedersachsen beteiligt ist, stellt zwei gespiegelte Hochleistungsrechenzentren zur Verfügung. Dort gibt es noch ausreichende Freiflächen, die von Niedersachsen angemietet werden. Die neuen Rechenzentren verfügen über die anspruchsvollen Zertifizierungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des TÜV. Die beiden in Hannover bestehenden Rechenzentren sollen schrittweise überführt und aufgelöst werden. Der IT-Betrieb wird an den neuen Standorten weiterhin durch Personal des Landesbetriebs IT.Niedersachsen wahrgenommen.
Telekommunikation und Netzinfrastruktur
Die Kommunikationstechnik der niedersächsischen Landesverwaltung wird zurzeit umfassend modernisiert. Die Festnetztelefonie befindet sich gegenwärtig in einem technischen Umbruch, der mit rasantem Tempo voranschreitet. Die Telefonanbieter haben die in den neunziger Jahren eingeführte ISDN-Technik abgekündigt. Stattdessen soll in Zukunft nur noch die als „Internet-Telefonie“ bekannte Voice-over-IP-Technik (VoIP) eingesetzt werden. Ziel in der Landesverwaltung ist es, die neuen VoIP-Telefone auf einige wenige zentrale Anlagen, die so genannten Sprachkommunikationssysteme, aufzuschalten. Die Errichtung und den Betrieb der zentralen Systeme übernimmt der Landesbetrieb IT.Niedersachsen.
Die VoIP-Umstellung schafft die Voraussetzung für arbeitserleichternde Verknüpfungen von Telefonie und Bürokommunikation. Dazu zählt z. B. die Möglichkeit, direkt am Bildschirm aus einer E-Mail heraus ein Telefongespräch zu starten, oder am Bildschirm eine Auflistung der geführten Gespräche oder der verpassten Anrufe einsehen zu können. Auch Videotelefonie und das gemeinsame Bearbeiten von Dokumenten werden möglich sein.
Für die Landesverwaltung werden in diesem Zusammenhang auch das Weitverkehrsnetz zwischen den Dienststellen in Niedersachsen sowie die lokalen Kabel in den Dienststellen auf den neusten Stand gebracht. Die Kommunen werden weiterhin mit den Landesbehörden über ihre bestehenden Anschlüsse über das Landesnetz kommunizieren können. Dadurch erhalten sie auch den Zugang zum Verbindungsnetz zwischen den Netzen des Bundes sowie der anderen Länder. Mit der Modernisierung der Netzinfrastruktur setzt die Landesregierung einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur digitalen Landesverwaltung.
Niedersachsen-Client (NiC)
Die Niedersächsische Landesverwaltung ist bestrebt, ein hohes Maß an Standardisierung und Zentralisierung im Bereich der Landes-IT zu erreichen. Der landeseigene zentrale Dienstleister IT.Niedersachsen hat bereits auf über 12.000 Arbeitsplätzen der allgemeinen Landesverwaltung einen standardisierten Arbeitsplatz-PC eingeführt, den sogenannten Niedersachsen-Client (NiC). Weitere Fachverwaltungen haben Interesse bekundet. Darüber hinaus wird ein auf den Basiskomponenten des NiC aufbauender standardisierter Arbeitsplatz-PC, der sogenannte Polizei-Client (PoC), auf derzeit ca. 19.000 Arbeitsplätzen eingesetzt.
Der Niedersachsen-Client besteht aus einer einheitlichen Hardware und Basissoftware. Je nach arbeitsplatzbezogener Anforderung kann der Niedersachsen-Client um Hard- und Software erweitert werden, die so weit wie möglich aus einem zentral freigegebenen Hard- und Softwarekatalog abgerufen werden können. Durch standardisierte Methoden und Prozessabläufe werden die Betreuungskosten so weit wie möglich reduziert. Im Störungsfall können sich die Beschäftigten an einen zentralen Service Desk wenden, der das Problem durch eine Fernwartung sofort löst oder eine zeitnahe Entstörung durch eine Vor-Ort-Betreuung veranlasst.
Der Niedersachsen-Client wird derzeit entsprechend den sich verändernden Anforderungen der Beschäftigten, dem technischen Fortschritt und einer zusehends mobileren Arbeitswelt weiterentwickelt. Anfang 2020 ist es gelungen, die Dienststellen flächendeckend mit Notebooks auszustatten. Die flächendeckende Nutzung von Videotelefonie am Arbeitsplatz in Verbindung mit gemeinsamer Dokumentenbearbeitung ist die Basis für eine standortunabhängige Zusammenarbeit.