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Telearbeit und mobile Arbeit in der Landesverwaltung

Die Landesregierung und die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen haben nach intensiven Beratungen in einer gemeinsamen Vereinbarung die Rahmenbedingungen für mobile Arbeitsformen („Homeoffice“) in der niedersächsischen Landesverwaltung festgelegt.

Unterschieden wird zwischen Telearbeit und mobiler Arbeit. Telearbeit ist eine seit 2004 in der Landesverwaltung bewährte Arbeitsform, deren Rahmenbedingungen, wie z. B. die vom Arbeitgeber fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, in der Arbeitsstättenverordnung geregelt sind. Die mobile Arbeit ist eine flexiblere Alternative mit einem geringeren zeitlichen Umfang, die mit der Vereinbarung einen landesweit einheitlichen Rahmen unter besonderer Beachtung des Arbeitsschutzes erhalten hat.

Die Vereinbarung wurde vom Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sowie den Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Niedersachsen - Bremen - Sachsen-Anhalt, Dr. Mehrdad Payandeh, des NBB - Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion, Alexander Zimbehl, und des Niedersächsischen Richterbundes, Frank Bornemann, unterzeichnet.

Die Vereinbarung trat am 01.07.2021 in Kraft und löst die bisherige Vereinbarung zu Telearbeit aus dem Jahr 2004 ab.

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