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Besondere Aufnahmeprogramme

Zu den besonderen Aufnahmeprogrammen zählen

  • das Resettlementprogramm,
  • humanitäre Aufnahmeprogramme sowie
  • das Relocationprogramm.


Resettlement soll die dauerhafte Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten ermöglichen. Dieses Programm kommt geflüchteten Personen zugute, die in dem Land ihrer ersten Zuflucht weder eine Perspektive auf Integration noch auf eine Rückkehr in ihr Herkunftsland haben. Der sogenannte Resettlementbedarf wird vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) festgestellt.

Auswahlkriterien für die Aufnahme im Rahmen des Resettlementprogramms sind in der Regel:

  • Wahrung der Einheit der Familie,
  • Familiäre oder sonstige integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland,
  • Integrationsfähigkeit (wie etwa Grad der Schul-/Berufsausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse),
  • Grad der Schutzbedürftigkeit.

Die Resettlementflüchtlinge erhalten einen Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und müssen kein Asylverfahren durchlaufen.


Im Rahmen humanitärer Aufnahmen können Menschen in Deutschland vorübergehend aufgenommen werden, die z.B. angesichts einer akuten Krisensituation aus ihrem Herkunftsland geflohen und kurzfristig auf humanitäre Hilfe angewiesen sind.

Rechtsgrundlage für humanitäre Aufnahmeverfahren ist § 23 Abs. 2, Abs. 3 i.V.m. § 24 AufenthG.


Im Rahmen von Relocationprogrammen werden Asylsuchende aufgenommen, die sich bereits auf europäischen Boden befinden und internationalen Schutz benötigen. Derzeit werden Menschen aus Griechenland und Italien in diesem Rahmen auf weitere EU-Mitgliedsstaaten umverteilt und durchlaufen dort das Asylverfahren. Damit soll eine gerechte Verteilung von Asylsuchenden innerhalb Europas erreicht werden.


Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

  Bildrechte: Stephanie Hofschlaeger / pixelio / www.pixelio.de

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen und Erlasse zum Thema Aufnahmeprogramme finden Sie in der Rubrik "Zahlen, Daten, Fakten" -> Erlasse.

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