Stiftungsrecht
Stiftungen zum Wohle der Allgemeinheit sind mehr denn je unverzichtbare Partner des Staates bei der Bewältigung diverser Aufgaben im kulturellen, wissenschaftlichen, ökologischen und sozialen Bereich. Die zunehmende Bereitschaft, privates Vermögen in Stiftungen anzulegen, verdient volle Unterstützung.
In Niedersachsen bestanden am 1. Januar 2020 2.380 Stiftungen, die sich auf die verschiedenen regionalen Bereiche Niedersachsens wie folgt verteilen:
Braunschweig |
440 |
Leine-Weser |
661 |
Lüneburg |
508 |
Weser-Ems |
771 |
Stiftungen haben sich die Erfüllung verschiedenster Aufgaben zum Ziel gesetzt, z.B. den Betrieb eines Alten- und Pflegeheims.
WARNHINWEIS
Derzeit verschickt eine Frima Schreiben an Stiftungen, mit welchen ein kostenpflichtiger Eintrag in ein Europäisches Stiftungsverzeichnis sowie dessen Bezug als Buch angeboten wird. Es handelt sich hierbei nicht um ein amtliches Angebot. ES GIBT KEIN EUROPÄISCHES STIFTUNGSVERZEICHNIS!!
für weitere Informationen rufen Sie bitte die folgende Datei ab:
- Überblick über das Stiftungsrecht
- §§ 80 - 88 BGB ( > BMJ)
- Niedersächsisches Stiftungsgesetz (NStiftG)
- Novellierung des NStiftG im Jahre 2004
- Stiftungsverzeichnis
- Übersicht über die vom Land errichteten oder verwalteten Stiftungen
- Anschriften der Stiftungsbehörden und anderer Institutionen
- Beispiele / Muster für Stiftungsgeschäft und -satzung
- steuerrechtliche Informationen der OFD Hannover zur Gemeinnützigkeit