Lastenausgleich (Lastenausgleichsamt)
Personen, die in Vertreibungs-/Aussiedlunsgebieten im Zusammenhang mit Ereignissen der Kriegs- und Nachkriegszeit Schäden erlitten haben, können für ihre Verluste unter den Voraussetzungen des Lastenausgleichsgesetzes entschädigt werden. Bei Vermögensrückgabe o. ä. erfolgt ggf. eine Rückforderung. mehr