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Betriebliche Suchtprävention und -beratung

Betriebliche Suchtprävention und -beratung – Was ist das?


Ein betriebliches Suchtpräventionsprogramm

  • zielt auf ein frühzeitiges Entgegenwirken von Suchtverhalten durch Information und Aufklärung der Beschäftigten über riskanten, schädigenden Konsum von Suchtmitteln sowie stoffungebundenen suchtbedingten Verhaltensweisen (Online-Sucht, Glücksspiel..)
  • umfasst neben suchtvorbeugenden Aktivitäten auch Gespräche, Beratung und Unterstützung bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz

  • ist Bestandteil der Personalentwicklung und des Gesundheitsmanagements sowie ein Teilaspekt zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes

  • Ein vereinbarter Stufenplan dient als Handlungsleitfaden zur strukturierten Intervention durch Führungskräfte und berücksichtigt auch die rechtlichen Anforderungen bei Verstößen gegen die Arbeitssicherheit


Weitere Informationen
  • Weitere Informationen finden Sie in der Vereinbarung gemäß §81 NPersVG zu Arbeit und Gesundheit in der Landesverwaltung vom 08.07.2015 (MBL Nr. 29 vom 31.07.2015, S. 954).
  • Die Qualitätsstandards orientieren sich an den jeweils aktuellen Rahmenempfehlungen zur Suchtprävention und Suchthilfe in den Dienststellen des Landes Niedersachsen sowie den Standards zur betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen.

Weitere Informationsstellen:


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