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Vormerkstelle des Landes Niedersachsen

Die Vormerkstelle des Landes Niedersachsen beim Ministerium für Inneres und Sport ist die nach § 10 Abs. 4 Soldatenversorgungsgesetz zuständige Stelle für die Eingliederung von Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten in das zivile Berufsleben im Bereich des öffentlichen Dienstes.

Eingliederungsberechtigt sind ausscheidende Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten mit einer Verpflichtungszeit von mindestens 12 Jahren. Sie erhalten auf Antrag einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein (bzw. eine Bestätigung über den Anspruch, dass sie zum Dienstzeitende einen dieser Scheine beantragt haben), mit dem sie sich bei der Vormerkstelle des Bundes und/oder bei den 16 Vormerkstellen der Länder bewerben können und mit diesem eine Verwendung im öffentlichen Dienst anstreben.

Nach dem Soldatenversorgungsgesetz sind die Einstellungsbehörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern, sowie andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts verpflichtet, einen Teil ihrer Stellen für eingliederungsberechtigte Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorzubehalten.



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