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Qualifizierungsoffensive für Europa in der niedersächsischen Landesverwaltung

Der Erwerb von Europakompetenz und internationaler Erfahrung ist ein wichtiger Bestandteil der ressortübergreifenden Personalentwicklung. Dieser Grundsatz wurde bereits vor über 12 Jahren durch den Kabinettsbeschluss der niedersächsischen Landesregierung vom 11.7.2000 festgelegt und seither kontinuierlich weiterentwickelt.


Die Anforderungen an die europarechtliche und europapolitische Kompetenz der Beschäftigten der Landesverwaltung sind seither stetig gestiegen. In immer stärkerem Maße werden darüber hinaus internationale Erfahrungen und interkulturelle Kompetenz benötigt.


Vor diesem Hintergrund hat die niedersächsische Landesregierung die Bedingungen der Qualifizierungsoffensive für Europa weiterentwickelt und am 9.6.2009 die „Neuausrichtung der Qualifizierungsoffensive für Europa“ beschlossen.


Zur dienstrechtlichen Umsetzung der beschlossenen Neuausrichtung wurde am 15.9.2011 mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften eine neue Vereinbarung nach § 81 NPersVG über die Steigerung der Europakompetenz und internationaler Erfahrungen in der Landesverwaltung geschlossen. Diese Vereinbarung ist seit dem 1.10.2011 in Kraft und hat die Vereinbarung über die Berücksichtigung von Europakompetenz und internationaler Erfahrung bei der Besetzung von Führungspositionen in der niedersächsischen Landesverwaltung vom 10.7.2002 abgelöst.


Inhaltlich hat das Qualifizierungskonzept eine neue Zielrichtung erhalten und soll sich nun mehr an den fachlichen Anforderungen der jeweiligen Dienstposten und Arbeitsplätze sowie an dem Bedarf ausrichten. Neben der Grundqualifizierung und der Qualifizierung von Führungskräften enthält das weiterentwickelte Konzept auch eine Qualifizierung von Beschäftigten, die in Bereichen mit besonderem Auslands- und Europabezug arbeiten.


Die Qualifizierung ist in drei Module aufgeteilt. Welche Qualifizierungsmaßnahmen für die jeweiligen Beschäftigten geeignet sind, entscheidet die oberste Landesbehörde unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung des Ressorts, der fachlichen Anforderungen des Dienstpostens oder Arbeitsplatzes sowie des Bedarfs. Die Ressorts müssen Bereiche mit besonderen Auslands- und Europabezug identifizieren und sind dann auch für die Umsetzung der zielgenauen Qualifizierungsmaßnahmen in eigener Zuständigkeit verantwortlich. Für die Besetzung von Führungspositionen muss weiterhin der Nachweis geführt werden, dass die jeweilige Bewerberin oder der jeweilige Bewerber die notwendige Europakompetenz bzw. internationale Erfahrung erbringen kann.


Für die Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gelten gesonderte Regelungen. Für die Lehrkräfte und das pädagogische Personal an Schulen werden unter Berücksichtigung der dort bestehenden spezifischen Gegebenheiten besondere Regelungen im Sinne der Vereinbarung gem. § 81 NPersVG vom 15.9.2011 getroffen.

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