Nds. Ministerium für Inneres und Sport Niedersachsen klar Logo

Umsetzung des Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - NKomInvFöG


Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) fördert der Bund Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Ländern. Das KInvFG unterteilt sich in einen Ersten (KIP 1) und einen Zweiten Teil (KIP 2).


KIP 1

Mit dem Ersten Teil des KInvFG hat der Bund innerhalb der ausgewiesenen zehn Förderbereiche Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Ländern mit 3,5 Mrd. Euro über einen Zeitraum von 8 1/2 Jahren bis Ende 2023 gefördert. Unter der Voraussetzung, dass die Investitionsvorhaben bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen und alle Leistungen abgenommen wurden, konnte eine vollständige Abrechnung bis Ende 2024 erfolgen.

Auf das Land Niedersachsen entfielen 327,5 Mio. Euro und wurden durch den Ersten Teil des Nds. Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (NKomInvFöG) bereitgestellt. Seit dem 01. August 2015 war es den Kommunen möglich, ihre Anträge beim Nds. Ministerium für Inneres und Sport einzureichen, um ihre Investitionsvorhaben vom Bund mit bis zu 95 % fördern zu lassen.

Insgesamt wurden die 426 antragsberechtigten Kommunen in Niedersachsen mit rd. 327 Mio. Euro finanziell unterstützt.


KIP 2

Im Sommer 2017 wurde eine Erweiterung des KInvFG um 3,5 Mrd. € für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen beschlossen. Der Förderzeitraum beträgt hier ebenfalls 8 1/2 Jahre und endet 2025. Unter der Voraussetzung, dass die Investitionsvorhaben bis zum 31. Dezember 2025 vollständig abgeschlossen und alle Leistungen abgenommen werden, kann eine Abrechnung bis Ende 2026 erfolgen.

Auf das Land Niedersachsen entfallen ca. 289 Mio. €, die durch den Zweiten Teil des NKomInvFöG bereitgestellt werden.


Weitere Informationen zu KIP 1 und KIP 2 stehen unter www.kip.niedersachsen.de zur Verfügung.


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln