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Kommission für kommunale Aufwandsentschädigungen legt Empfehlungen vor

Die Mitglieder der Expertenkommission für kommunale Aufwandsentschädigungen haben dem Innenminister ihre Empfehlungen zur Höhe und zum Umfang der Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger übergeben.

Die Abgeordneten der kommunalen Vertretungen sind ehrenamtlich tätig. Sie haben nach dem Kommunalverfassungsgesetz aber Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung, mit der ihre Auslagen ersetzt werden. Die Einzelheiten der Entschädigung regeln die Kommunen durch Satzung. Dabei können die Kommunen zukünftig auf die Empfehlungen der Experten zurückgreifen. Die Empfehlungen geben den Kommunen Hinweise zu einzelnen Bestandteilen der Entschädigung (z. B. Sitzungsgeld, Fahrkosten, Verdienstausfall). Hinsichtlich der Höhe der pauschalen Aufwandsentschädigung empfiehlt die Kommission Höchstbeträge, die nach Einwohnerzahlen der Gemeinden und Landkreise gestaffelt sind.

Die Kommission tritt alle fünf Jahre rechtzeitig vor dem Beginn der neuen Kommunalwahlperiode zusammen.

Hier finden Sie die aktuellen Empfehlungen der Entschädigungskommission.

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