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Pakt für Kommunalinvestitionen

Die niedersächsische Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben am 24. März 2025 den „Pakt für Kommunalinvestitionen“ unterzeichnet, der die Kommunen spürbar entlasten soll.

Als zentraler Bestandteil des Paktes stellt die Landesregierung den Kommunen 600 Mio. Euro zur Verfügung. Die Umsetzung des Investitionsprogramms erfolgt aufgrund der Niedersächsischen Kommunalfördergesetzverordnung des MI. Als Ergänzung zu den rechtlichen Vorgaben ist als Handreichung der beigefügte FAQ-Katalog zum Pakt für Kommunalinvestitionen entwickelt worden.

Bereits Ende November 2025 erhalten die Kommunen als Vorauszahlung insgesamt 400 Mio. Euro. Die restlichen 200 Mio. Euro werden ab dem Jahr 2026 in einem schlanken und digitalen Online-Verfahren zum Abruf bereitstehen. Die Mittel müssen bis Ende 2028 abgerufen werden.

Im Rahmen des Paktes für Kommunalinvestitionen steht allen niedersächsischen Kommunen (außer die Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden) ein eigenes Budget zur Verfügung, das sie ohne weitergehende inhaltliche Einschränkungen für Investitionen verwenden können. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Kommunen selbst entscheiden können, welche Investitionen vor Ort umgesetzt werden. Die Kommunen wissen selbst am besten, welche Investitionen am dringendsten umgesetzt werden müssen. Ein kommunaler Eigenanteil ist nicht erforderlich.

Von den 600 Mio. Euro entfällt ein Anteil in Höhe von 50,9 % auf die kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städten und ein Anteil in Höhe von 49,1 % auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Verteilung innerhalb der jeweiligen Gebietskörperschaften erfolgt nach dem Prinzip der Einwohnerzahl, wobei jede Kommune einen Sockelbetrag in Höhe von 200.000 Euro erhält.

Die individuellen Budgets der Kommunen können der beigefügten Tabelle entnommen werden.

Der für die Abwicklung des Investitionsprogramms vorgesehene Online-Dienst „Pakt für Kommunalinvestitionen“ steht den partizipierenden Kommunen nach Möglichkeit zu Beginn des Jahres 2026 zur Verfügung. Über den Online-Dienst wird sowohl das Mittelabrufverfahren für die ab 2026 zur Verfügung stehenden 200 Mio. Euro als auch das gesamte Verwendungsnachweisverfahren (gilt auch für die in 2025 ausgezahlten Finanzmittel) administriert werden. Weitere Informationen zum Online-Dienst können der beigefügten Bedienungsanleitung entnommen werden.


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