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Pakt für Kommunalinvestitionen

Die niedersächsische Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben am Montag, 24. März 2025, einen Pakt für Kommunalinvestitionen unterzeichnet, der die Kommunen spürbar entlasten soll. Als zentraler Bestandteil des Paktes wird die Landesregierung den Kommunen 600 Millionen Euro aus dem Jahresüberschuss 2024 zusätzlich zur Verfügung stellen. Mit diesen Mitteln wird ein neues Kommunalinvestitionsprogramm aufgelegt. Dieses soll sich an den früheren Kommunalinvestitionsprogrammen des Bundes orientieren. In der Summe ist das neue Programm fast doppelt so hoch wie es der Namensgeber 2015 war. Die Mittel werden zum Abruf bis Ende 2028 bereitgestellt. Ein kommunaler Eigenanteil wird nicht erwartet. Aktuell wird ein „Niedersächsisches Kommunalfördergesetz“ erarbeitet, mit dem die Kommunen ab 2026 zügig und unkompliziert in den Genuss der Fördermittel des Landes kommen können. Auch die am 24. März 2025 vereinbarten Mittel sollen über dieses Gesetzes abgewickelt werden, was zu einer erheblichen Entlastung aller Beteiligten führen wird. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden werden die zur Auszahlung der Investitionshilfen benötigten Verteilparameter festgelegt. Weitere Einzelheiten können Sie dem beigefügten „Pakt für Kommunalinvestitionen“ entnehmen.

Weiterführende Informationen

  Pakt für Kommunalinvestitionen
(PDF, 0,17 MB)

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