Krankenstandstatistik der Niedersächsischen Landesverwaltung
Mit der Entscheidung der Landesregierung und der Vereinbarung gemäß § 81 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) zur Krankenstandstatistik in der niedersächsischen Landesverwaltung wurde zum 01.01.2017 die Grundlage für eine Erfassung krankheitsbedingter Fehlzeiten in der gesamten Landesverwaltung geschaffen.
Jährlich veröffentlicht das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport eine landesweite Krankenstandstatistik für das jeweilige Vorjahr. Die Veröffentlichung des Krankenstandberichts erfolgt in der zweiten Jahreshälfte. Die Krankenstandberichte der letzten Jahre stehen hier zum Download bereit.
Ab dem Berichtsjahr 2024 wird die landesweite Krankenstandstatistik in einen kompakteren Format veröffentlicht. Alle jährlich wiederkehrenden erläuternden Hinweise zu den Krankenstandstatistiken sind nun in dem gesonderten Dokument zusammengefasst und werden in den nächsten Jahren nur bei Bedarf angepasst. Das Dokument enthält auch die Fragen-und-Antworten-Liste in der jeweils aktuellen Fassung.