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Waffen- und Messerverbot in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)


Ab dem 1. April 2026 gilt in Niedersachsen ein Verbot des zugriffsbereiten Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenverkehr.

Das Verbot umfasst alle Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs sowie die dazugehörigen Einrichtungen, insbesondere Bahnhöfe, Bahnsteige und Haltestellen. Ziel der Regelung ist es, die Sicherheit für Fahrgäste zu erhöhen und Gefährdungssituationen vorzubeugen.

Die folgenden Fragen und Antworten geben einen Überblick über die wichtigsten Regelungen, erläutern zentrale Begriffe und zeigen anhand von Beispielen, was im Alltag zu beachten ist.

Die Regelungen im Detail

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