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Verfassungsrecht

Wichtigste Rechtsgrundlage eines Staates ist seine Verfassung.

Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, dass das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.

Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.

Wegen des föderalen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland kommt neben dem Grundgesetz auch den spezifischen Verfassungen der Bundesländer große Bedeutung zu.

Die neue Niedersächsische Verfassung ist am 1. Juni 1993 in Kraft getreten; sie hat die Vorläufige Niedersächsische Verfassung aus dem Jahr 1951 abgelöst. Das Land Niedersachsen verfügt damit über eine grundlegend modernisierte Verfassung, die von 61 auf 78 Artikel erweitert worden ist. Neben zahlreichen Neuerungen im Bereich der Staatsorganisation einschließlich der Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid ist insbesondere das Verhältnis von Staat und Bürger durch die Übernahme der Grundrechte des Grundgesetzes und die Aufnahme von Einrichtungsgarantien und Staatszielen neu geregelt worden.

Grundgesetz Bildrechte: Puppel
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