Sportstätteninvestitionsprogramm
Land fördert Sportstätten in Niedersachsen mit 25 Millionen Euro – Förderschwerpunkt sind insbesondere Lehrschwimmbecken in Kommunen
Zur Stärkung der Sportstätteninfrastruktur in Niedersachsen hat die Landesregierung im Jahr 2025 ein Sportstätteninvestitionsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 25 Millionen Euro aufgelegt. Davon entfielen 20 Millionen Euro auf den kommunalen Sportstättenbau und 5 Millionen Euro auf den Vereinssportstättenbau. Die Mittel für den kommunalen Bereich wurden über das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung bereitgestellt. Die Förderung des Vereinssportstättenbaus erfolgte über die etablierten Strukturen beim Landessportbund Niedersachsen e. V. (LSB).
Fortsetzung der Sportstättenförderung im Jahr 2026
Das Sportstätteninvestitionsprogramm wird im Jahr 2026 fortgeführt. Hierfür stellt das Land erneut insgesamt 25 Millionen Euro zur Verfügung, davon 15 Millionen Euro für den kommunalen und 10 Millionen Euro für den Vereinssportstättenbau.
Förderung Vereinssportstättenbau
Die Förderung des Vereinssportstättenbaus erfolgt weiterhin über die etablierten Strukturen beim Landessportbund Niedersachsen e. V. (LSB). Im LSB organisierte Vereine können im Rahmen der bereits bestehenden Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus Förderanträge beim LSB stellen.
Förderung kommunaler Sportstättenbau
Die Richtlinie zur Förderung der Bäderinfrastruktur wurde bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Eine erneute Antragstellung durch die Kommunen ist nicht erforderlich. Es wird keinen weiteren Antragsstichtag geben, da für die Bewilligung weiterer Maßnahmen ausschließlich auf die bereits vorliegenden Anträge zurückgegriffen wird. Insgesamt sind 97 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 126,4 Millionen Euro eingegangen. Von diesen haben 19 Antragsteller bereits eine Landesförderung erhalten.
Das Wichtigste zur Förderrichtlinie für den kommunalen Sportstättenbau in Kürze
Gefördert wird die Sanierung und Modernisierung der Bäderinfrastruktur, wobei Maßnahmen an Lehrschwimmbecken den Förderschwerpunkt darstellen sollen. Die Zuwendung des Landes wird grundsätzlich in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens bis zu einem Betrag von 1,5 Millionen Euro gewährt und soll jeweils mindestens 200.000 Euro betragen. Bei finanzschwachen Kommunen kann die Zuwendung in Höhe von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens bis zu einem Betrag von 3 Millionen Euro gewährt werden. In Fällen, bei denen eine Sanierung nicht wirtschaftlich wäre, ist gemäß der Richtlinie grundsätzlich auch die Förderung eines Ersatzneubaus in vergleichbarer Größe möglich.
Übersicht der geförderten Lehrschwimmbecken
Förderrichtlinie
- Richtlinie_ber_die_Gewhrung_von_Zuwendungen_zur_Frderung_der_Bderinfrastruktur.pdf - Download (PDF, 0,37 MB)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-Gk).pdf - Download (PDF, 0,08 MB)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).pdf - Download (PDF, 0,11 MB)
- MI_-_Wappen_und_Logo.png - Download (PNG, 0,06 MB)
- Claim - Wir machen Sport.jpg - Download (JPG, 1,98 MB)
Ansprechpartner beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Thies Gumprecht
Tel.: 0511 120 6458
Nico Heidötting
Tel.: 0511 120 6308
Kontaktaufnahme per E-Mail: sportstaettenbau@mi.niedersachsen.de
MI_PI_25_Millionen_Euro_fr_kommunale_und_Vereinssportsttten_in_Niedersachsen.pdf
(PDF, 0,08 MB)
MI PI 25 Millionen Euro für Sportstätten in Nds Insbesondere Lehrschwimmbecken in Kommunen sollen gefördert werden.pdf
(PDF, 0,08 MB)

