Krankenstandstatistik der Niedersächsischen Landesverwaltung
Mit der Entscheidung der Landesregierung und der Vereinbarung gemäß § 81 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) zur Krankenstandstatistik in der niedersächsischen Landesverwaltung wurde zum 01.01.2017 die Grundlage für eine Erfassung krankheitsbedingter Fehlzeiten in der gesamten Landesverwaltung geschaffen.
Jährlich veröffentlicht das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport eine landesweite Krankenstandstatistik für das jeweilige Vorjahr. Die Veröffentlichung des Krankenstandberichts erfolgt in der zweiten Jahreshälfte. Die Krankenstandberichte der letzten Jahre stehen hier zum Download bereit.