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Projekt 4 - Einführung des Servicekontos

Zur elektronischen Abwicklung von Verwaltungsleistungen muss das Land Niedersachsen nach § 3 Abs. 2 Onlinezugangsgesetz (OZG) ein Nutzerkonto einführen.

Seit Mitte des Jahres 2021 steht das Servicekonto Niedersachsen als Nutzerkonto für Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen bereit. Daneben binden sich immer mehr Verwaltungen an die zentralen Nutzerkonten BundID für Bürgerinnen und Bürger und Mein Unternehmenskonto für Organisationen an. Diese Konten werden perspektivisch das Servicekonto Niedersachsen ablösen.

Wie die Kundenkonten zahlreicher Internetangebote, kann mit den Nutzerkonten das digitale Angebot der Verwaltungen auf genutzt werden. Darüber hinaus kann es für Services des Bundes und anderer Bundesländer verwendet werden, es wird nur ein Nutzerkonto benötigt.

Mit den Nutzerkonten können Sie sich online ausweisen und Anträge stellen. Ihre persönliche Vorstellung und die schriftliche Abwicklung in Verwaltungsangelegenheiten kann damit entbehrlich werden. Zur Identifizierung und für den Ersatz der Schriftform benötigen Sie die eID-Funktion Ihres Personalausweises, Ihres Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte.

Neben der Identifizierung bieten die Nutzerkonten auch ein Postfach an, mit dem Sie Nachrichten der Verwaltung digital empfangen können.

Die Ziele des Projektes 4 in Kürze:

1. Ein Servicekonto im Sinne des OZG und des Niedersächsischen Gesetzes über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) wird bereitgestellt und interoperabel mit den Servicekonten des Bundes und der Länder gestaltet.

2. Das Servicekonto ermöglicht Authentisierung und Authentifizierung von Identitäten für die Nutzung von Verwaltungsleistungen und gewährleistet die entsprechend erforderlichen Vertrauensniveaus.

3. Weitere erforderliche elektronische Kommunikations- und Zugangsverfahren, wie z. B. eID-Funktion ermöglichen eine effektive Kommunikation.

4. Das Servicekonto enthält ein Postfach, in welches elektronische Dokumente zu Verwaltungsvorgängen sowie Status- und Verfahrensinformationen abgelegt werden können.

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