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Landesausschuss Rettungsdienst

Gemäß § 13 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz in der Fassung vom 02. Oktober 2007 richtet das Land einen Landesauschuss Rettungsdienst ein. Er besteht aus jeweils fünf Vertreterinnen oder Vertretern der Träger des Rettungsdienstes, der Kostenträger und der Beauftragten sowie fünf von der Ärztekammer Niedersachsen zu benennenden Ärztinnen oder Ärzte. Der Landesausschuss Rettungsdienst berät die Träger des Rettungsdienstes und die Beauftragten und befasst sich mit Grundfragen des Rettungsdienstes und seiner Fortentwicklung, insbesondere mit Qualitätsstandards für die Notfallrettung und Qualitätsmanagement im Rettungsdienst. Für gewöhnlich tagt der Ausschuss zweimal im Jahr. Die von ihm eingesetzten Arbeitsgruppen kommen dagegen häufiger zusammen.

Die Arbeit des Landesausschusses wird durch eine von ihm gegebene Geschäftsordnung konkretisiert. Vom jeweiligen vorsitzenden Mitglied werden die Geschäfte des Ausschusses geführt. Der Vorsitz wechselt turnusgemäß alle vier Jahre und ist zuletzt zum 01.01.2017 den Beauftragen im Rettungsdienst übertragen worden. Die Geschäftsstelle ist unter der folgenden Anschrift zu erreichen:

Deutsches Rotes Kreuz
Rettungsdienst und Krankentransport
im Landkreis Schaumburg e.V.
Steinberger Straße 1a
31737 Rinteln

Email: LARD@drk-rd-shg.de

Empfehlungen des Landesausschusses Rettungsdienst werden nach Beschluss im niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Daher wird diese Seite ständig aktualisiert.


Folgende Empfehlungen sind im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht:

Der Landesausschuss Rettungsdienst gibt zu der Kostenrichtlinie vom 19.11.2014 folgende, nicht im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlichte Erläuterungen zu Ziffer 4.2 "Kostenbemessung Fiktive Verwaltung":

Übersicht der fortgeschriebenen Berechnungsschlüssel zur Kostenbemessung Bekanntmachung des Bundesministriums für Gesundheit über die durchschnittliche Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der Krankenkassen (Grundlohnrate).


Vom Landesausschuss Rettungsdienst Niedersachsen wurde eine externe Beratungsgesellschaft beauftragt, den Betriebsabrechnungsbogen in ein Datenverarbeitungskonzept zu portieren. Das BAB-Tool steht nunmehr unter dem folgendem Link http://www.orgakom.biz/bab-nds.html zum Download bereit.


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