Niedersachsen klar Logo

Zuwendungen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen für das Land Niedersachsen

Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie) beschlossen. Danach haben die obersten Landesbehörden die in ihrem Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € zu veröffentlichen. Die Details sind in Nr. 8 der Antikorruptionsrichtlinie geregelt.


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln