Umsetzung des Niedersächsischen Kommunalinfrastrukturfördergesetzes - NKomInfraFöG

Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) stellt der Bund den Ländern insgesamt 100 Mrd. Euro für Investitionen zur Verfügung. Von den auf das Land Niedersachsen entfallenden Mitteln leitet das Land einen Anteil von 50 % unmittelbar pauschal an die niedersächsischen Kommunen weiter. Zusätzlich sollen weitere Investitionsmaßnahmen zugunsten der niedersächsischen Kommunen in einem Umfang von mindestens rund 940 Mio. Euro finanziert werden. Das Land stellt damit durch unmittelbare Weiterleitung und mittelbar wirkende Maßnahmen (940 Mio. Euro) sicher, dass die Kommunen in Bezug auf die Finanzierung von Investitionen in deren Infrastruktur um mindestens 5,65 Mrd. Euro entlastet werden, was einem Anteil von 60 % der auf Niedersachsen entfallenden Mitteln aus dem SVIK entspricht.

Die bürokratischen Hürden werden bei der Ausgestaltung des Programms zu den pauschal weiterzuleitenden Mittel (4,7 Mrd. Euro) so gering wie möglich gehalten. Wie auch bei der Abwicklung des Paktes für Kommunalinvestitionen Pakt für Kommunalinvestitionen wird auch der kommunale Anteil am Bundessondervermögen durch ein digitales Verfahren abgewickelt werden. Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf in Kabinettssitzung am 26.05.2026 zur Verbandsbeteiligung freigegeben (s. anliegende Presseinformation).

Die Fördermittel könnten für Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden, die ab dem 1. Januar 2025 begonnen wurden und bis zum 31. Dezember 2042 fertiggestellt werden. Die Kommunen hätten damit Planungssicherheit, welche Mittel ihnen im genannten Zeitraum zur Verfügung stehen. Welche Investitionsprojekte umgesetzt werden, entscheiden die jeweiligen Kommunen selbst.

Nach derzeitigem Stand erfolgt die Verteilung zu 55 % auf die Gemeinden (inkl. kreisfreie Städte) und Samtgemeinden und zu 45 % auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Verteilung innerhalb dieser beiden Ebenen erfolgt zu 50 % nach dem Anteil der Schlüsselzuweisungen nach dem NFAG und zu 50 % nach Einwohnern. Die Gemeinden erhalten aus dem Gemeindetopf einen Sockelbetrag in Höhe von 1,5 Mio. Euro. Die voraussichtlichen Budgets der jeweiligen Kommunen können der Anlage zur Presseinformation entnommen werden.

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