FAQ: Künstliche Intelligenz in der Landesverwaltung
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in den Arbeitsalltag von Unternehmen, Behörden und vielen anderen Organisationen. Auch die niedersächsische Landesverwaltung nutzt KI-Anwendungen, um Beschäftigte bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Dabei gelten klare Regeln für Datenschutz, Informationssicherheit und Qualitätssicherung.
Die folgenden Fragen und Antworten erläutern vor dem Hintergrund aktueller Berichterstattungen zum Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung, wie KI in der niedersächsischen Landesverwaltung eingesetzt wird und welche Rahmenbedingungen dabei gelten.
Ja. Die Niedersächsische Landesverwaltung nutzt KI-Anwendungen – insbesondere sogenannte LLMs (Large Language Models).
Dabei kommt es darauf an, die Stärken einer Unterstützung durch KI zu nutzen, gleichzeitig aber sensibel zu sein – mit Blick auf Herausforderungen und Risiken. Das bedeutet, dass Texte, die mit KI-unterstützung verfasst wurden, stets inhaltlich verifiziert und hinsichtlich ihrer Quellen geprüft werden müssen. Hier ist ein mögliches „Halluzinieren“ der Künstlichen Intelligenz ein Problem, dem man mit einer entsprechenden Qualitätssicherung entgegentreten muss.
Auch Fragen der Datensicherheit, etwa im Umgang mit personenbezogenen Daten oder mit vertraulichen Informationen, müssen in den Blick genommen werden. Das Land Niedersachsen hat daher damit begonnen seine Mitarbeitenden sukzessive über das KI-Kompetenzzentrum KIKON im Umgang mit KI zu qualifizieren. Zudem befindet sich dazu ein KI-Runderlass derzeit in der finalen Abstimmung.
Gleichzeitig ist der Einsatz von KI eine echte Chance und ein zeitgemäßes Instrument – auch für uns als öffentliche Verwaltung. Es wäre fahrlässig, die Stärken von KI nicht auch zu nutzen – dies aber selbstverständlich sensibel und im Wissen um die Herausforderungen und Risiken, die damit einhergehen.
In dem zuvor genannten Runderlass des Landes heißt es:
„Die Landesregierung erkennt die zusätzlichen Chancen und Potenziale, die der Einsatz von solchen KI-Systemen bietet, um Verwaltungsprozesse effizienter, transparenter und bürgerfreundlicher zu gestalten.“
So wurden Ende 2025 explizit die Nutzung der LLMs „LLMoin“ sowie der Microsoft-Anwendung „Copilot“ auch für dienstliche Zwecke gestattet. Diese werden mit Fortbildungs- und Informationsangeboten begleitet.
IT.N hat einen „KI-Führerschein“ entwickelt. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Qualifizierungsmaßnahme erfolgt die Zuweisung von Microsoft Copilot auf den jeweiligen Dienstrechner.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Beschäftigten über die erforderlichen Kenntnisse hinsichtlich der Möglichkeiten, Grenzen sowie der datenschutz- und sicherheitsrechtlichen Anforderungen beim Einsatz von KI verfügen.
Weitere Qualifizierungsmaßnahmen werden derzeit über das KI-Kompetenzzentrum KIKON konzipiert. Sie könnten zukünftig über das Studieninstitut des Landes Niedersachsen SIN allen Ressorts angeboten werden.
Es ist zumindest möglich. Die Nutzung von KI ist durch alle Dienststellen im Rahmen einer Dienstanweisung zu regeln. Hierzu stellt das Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) eine Musterdienstanweisung zur Verfügung, die als Grundlage für die behördenspezifische Ausgestaltung dient.
Dadurch werden einheitliche Rahmenbedingungen und verbindliche „Spielregeln“ für den Einsatz von KI-Anwendungen durch den Dienstherrn vorgegeben. Ziel ist es, einen rechtskonformen, sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen innerhalb der Landesverwaltung sicherzustellen.
Der entscheidende Punkt bleibt, dass immer der Mensch die letzte kontrollierende Instanz bleibt und die Richtigkeit der Informationen sicherstellen muss – egal ob bei Redemanuskripten oder bei Hintergrundvermerken.
Das Phänomen von möglichen Falschrecherchen ist dabei auch kein neues, sondern überträgt sich, wie bei jedem Technologiesprung, auch mit dem Einsatz neuer Technologien weiter – siehe das vorschnelle Übertragen von „Google-Recherchen“ oder das unreflektierte Nutzen von „Wikipedia“-Inhalten ohne seriöse Quellenrecherche. Medienkompetenz wird daher weiter an Bedeutung gewinnen.
Gleichzeitig sollte KI möglichst nur in Themenbereichen eingesetzt werden, in denen über entsprechende Fachexpertise selbst verfügt wird. Andernfalls besteht das Risiko, dass entsprechende KI-Ausgaben fehlinterpretiert werden könnten.
Der verantwortliche, „letztzeichnende“ Mitarbeitende. Zentral bleiben die Medienkompetenz der Mitarbeitenden und die Endabnahme. KI-Texte werden nicht ohne „menschliche Qualitätskontrolle“ weitergegeben.
