Zuwendungen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen für das Land Niedersachsen
Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie) beschlossen. Danach haben die obersten Landesbehörden die in ihrem Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € zu veröffentlichen. Die Details sind in Nr. 8 der Antikorruptionsrichtlinie geregelt.
Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen
für Nds. Ministerium für Inneres und Sport im Jahr 2025
Bitte klicken Sie auf das -Zeichen, um mehr Informationen über die Zuwendung zu erhalten.
Zur Sponsoringübersicht von übergeordneter Behörde (Land Niedersachsen) bitte hier klicken.