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25 Millionen Euro für Sportstätten in Niedersachsen: Insbesondere Lehrschwimmbecken in Kommunen sollen gefördert werden

Ministerin Behrens: „Wir wollen mit diesem Geld vor allem etwas für die Schwimmfähigkeit der Kinder tun“


Die niedersächsische Landesregierung legt in diesem Jahr ein neues Sportstätteninvestitionsprogramm in Höhe von 25 Millionen Euro auf. 20 Millionen Euro gehen an den kommunalen Sportstättenbau und 5 Millionen Euro an den Vereinssportstättenbau.

Die Abwicklung der 20 Millionen Euro für den kommunalen Sportstättenbau erfolgt über das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), die 5 Millionen für Vereinssportstätten werden über die bekannten Strukturen beim Landessportbund Niedersachsen e. V. (LSB) auf die Vereine verteilt. Die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Kommunen wurde jetzt veröffentlicht, eine Antragstellung ist bis zum 30. Juni 2025 möglich.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt: „Niedersachsen ist ein Land der Sportlerinnen und Sportler. Knapp jede und jeder Dritte ist Mitglied in einem Verein. Wir brauchen moderne und funktionierende Sportstätten für den Sport, die immer auch Orte des gesellschaftlichen Miteinanders sind. Ohne Sportstätten gibt es keinen Sport mehr, und ohne Sport keine Sportlerinnen und Sportler! Darum investieren wir jetzt in unsere Sportstätteninfrastruktur und werden das auch in Zukunft fortsetzen. Einen besonderen Schwerpunkt setzen wir bei der Förderung der kommunalen Sportstätten auf die Instandsetzung von Lehrschwimmbecken. Wir wollen,

dass alle Kinder möglichst schnell schwimmen lernen. Dafür braucht es entsprechende Mittel, die wir jetzt zur Verfügung stellen.“

Im Vordergrund des neuen Programms steht die Sanierung der Bäderinfrastruktur mit dem Schwerpunkt der Förderung von Lehrschwimmbecken.

Die Landesregierung hat erst im vergangenen Jahr 1,7 Millionen Euro zur Förderung von Schwimmkursen und zur Ausbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern über den LSB zur Verfügung gestellt.

Da diese Gelder noch nicht ganz ausgeschöpft sind, kann das erfolgreiche Programm in diesem Jahr fortgesetzt werden.

In Richtung des Bundes sagte Behrens weiter: „Es ist ein guter Schritt, dass die neue Koalition auf Bundesebene in den kommenden vier Jahren mindestens eine Milliarde Euro in Sportstätten investieren will, auch wenn wir noch viel mehr benötigen würden. Ich hoffe, dass der Bund schnell darstellt, wie er die Sportstätteninfrastruktur in den Ländern nach vorne bringen will, damit sich insbesondere die Kommunen darauf vorbereiten können.“

Die Zuwendung des Landes wird grundsätzlich in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens bis zu einem Betrag von 1,5 Millionen Euro gewährt und soll jeweils mindestens 200.000 Euro betragen. Bei finanzschwachen Kommunen kann die Zuwendung in Höhe von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens bis zu einem Betrag von 3 Millionen Euro gewährt werden. In Fällen, bei denen eine Sanierung nicht wirtschaftlich wäre, ist gemäß der Richtlinie grundsätzlich auch die Förderung eines Ersatzbaus in vergleichbarer Größe möglich.

Entschieden wird über die Vergabe der Mittel auf der Grundlage der bis zum 30. Juni 2025 vorliegenden Anträge. Bei der Entscheidung spielen insbesondere das Alter, die Verbesserung des energetischen Zustandes, der Abbau von Barrieren, die Auslastung der Sportstätte sowie eine regional ausgewogene Verteilung der Mittel eine Rolle.

Link zum Internetportal des MI:

https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/sport_kultur_soziales/sport/sportforderung/sportstatteninvestitionsprogramm-62832.html

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.05.2025

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