Sportstätteninvestitionsprogramm
Land fördert Sportstätten in Niedersachsen mit 25 Millionen Euro – Förderschwerpunkt sind insbesondere Lehrschwimmbecken in Kommunen
Zur Stärkung der niedersächsischen Sportstätteninfrastruktur legt die niedersächsische Landesregierung im Jahr 2025 ein Sportstätteninvestitionsprogramm in Höhe von 25 Millionen Euro auf. Davon gehen 20 Millionen Euro an den kommunalen Sportstättenbau und 5 Millionen Euro an den Vereinssportstättenbau. Die Abwicklung der 20 Millionen Euro erfolgte über das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI), während der Vereinssportstättenbau über die bekannten Strukturen beim Landessportbund Niedersachsen e. V. (LSB) gefördert wird. Im LSB organisierte Vereine können im Rahmen der bereits bestehenden Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus Förderanträge beim LSB stellen.
Das Wichtigste zur Förderrichtlinie für den kommunalen Sportstättenbau in Kürze
Gefördert wird die Sanierung und Modernisierung der Bäderinfrastruktur, wobei Maßnahmen an Lehrschwimmbecken den Förderschwerpunkt darstellen sollen. Die Zuwendung des Landes wird grundsätzlich in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens bis zu einem Betrag von 1,5 Millionen Euro gewährt und soll jeweils mindestens 200.000 Euro betragen. Bei finanzschwachen Kommunen kann die Zuwendung in Höhe von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens bis zu einem Betrag von 3 Millionen Euro gewährt werden. In Fällen, bei denen eine Sanierung nicht wirtschaftlich wäre, ist gemäß der Richtlinie grundsätzlich auch die Förderung eines Ersatzneubaus in vergleichbarer Größe möglich.
Bis zum Ende der Antragsfrist am 30. Juni 2025 sind insgesamt 97 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 126,4 Millionen Euro eingegangen. Nach Abschluss der Antragsprüfung werden in 16 Kommunen Lehrschwimmbecken mit der Unterstützung des Landes Niedersachsen saniert.
Übersicht der geförderten Lehrschwimmbecken
Förderrichtlinie
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bäderinfrastruktur.pdf - Download (PDF, 0,19 MB)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-Gk).pdf - Download (PDF, 0,08 MB)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).pdf - Download (PDF, 0,11 MB)
- MI_-_Wappen_und_Logo.png - Download (PNG, 0,06 MB)
- Claim - Wir machen Sport.jpg - Download (JPG, 1,98 MB)
Ansprechpartner beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport
Thies Gumprecht
Tel.: 0511 120 6458
Nico Heidötting
Tel.: 0511 120 6308
Kontaktaufnahme per E-Mail: sportstaettenbau@mi.niedersachsen.de
MI_PI_25_Millionen_Euro_fr_kommunale_und_Vereinssportsttten_in_Niedersachsen.pdf
(PDF, 0,08 MB)
MI PI 25 Millionen Euro für Sportstätten in Nds Insbesondere Lehrschwimmbecken in Kommunen sollen gefördert werden.pdf
(PDF, 0,08 MB)