Ausländer- und Asylrecht Das Spektrum dieses Themengebietes umfasst die Einreise und den Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger im Bundesgebiet, die Möglichkeiten der Zuwanderung und Aufenthaltsgewährungen sowie Informationen zur Aufenthaltsbeendigung.
Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen Die Länder nehmen die im Bundesgebiet asylsuchende oder die unerlaubt eingereisten ausländischen Staatsangehörigen auf. Mit dem Gesetz zur Aufnahme ausländischer Flüchtlinge und Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes wird die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung der Ausländer geregelt.
Einbürgerung Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durch Gesetz vom 15. Juli 1999 wurde ein jahrelanger Reformstau in einer zentralen gesellschaftlichen Frage aufgelöst. Damit wurden wesentliche Neuerungen eingeführt.