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Israelische Staatsangehörige bis zum 26.04.2024 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit

Vor dem Hintergrund des Überfalls der Hamas auf Israel hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat entschieden, israelische Staatsangehörige, die visumfrei für einen Kurzaufenthalt in das Bundesgebiet einreisen können, per Verordnung bis zum 26.04.2024 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels zu befreien.

Die entsprechende Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in Israel eingereisten israelischen Staatsangehörigen (Israel-Aufenthalts-Übergangsverordnung) finden Sie hier.

Von der Regelung profitieren diejenigen israelischen Staatsangehörigen, die visumfrei nach Deutschland eingereist sind, da ihr Kurzaufenthalt durch die Verordnung automatisch verlängert wird, ohne dass sie einen Antrag auf Verlängerung bei einer Ausländerbehörde stellen müssten.

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