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Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) vom 15. August 2019 ist mit seinen wesentlichen Teilen am 1. März 2020 in Kraft getreten.

Es setzt auf Basis des bestehenden Aufenthaltsrechts die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Fachkräfteeinwanderung aus Nicht-EU-Staaten.

Fragen und Antworten rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Dort erhalten Sie auch Informationen zu den Anwendungshinweisen zum FEG sowie weiterführende Informationen zum Thema Arbeitsmigration.

Für weitere Informationen stehen Ihnen
  • das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland (Make it in Germany),

  • das Portal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (Anerkennung in Deutschland) und

  • der Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes (hier)
zur Verfügung.

  Bildrechte: Stephanie Hofschlaeger / pixelio / www.pixelio.de
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