Aufbau der Landesverwaltung
Die Landesverwaltung in Niedersachsen umfasst Behörden der unmittelbaren und der mittelbaren Landesverwaltung. Mit Wirkung vom 01.01.2005 erfolgte durch die Auflösung der Bezirksregierungen und die Zusammenführung weiterer Behörden der Wechsel von einem dreistufigen in einen grundsätzlich zweistufigen Verwaltungsaufbau. Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung sind
- in der Oberstufe die Ministerien, der Landesrechnungshof und der Präsident des Niedersächsischen Landtages,
- denen einige zentrale Landesoberbehörden sowie dezentrale Fachbehörden auf Ortsebene direkt nachgeordnet sind.
Behörden der mittelbaren Landesverwaltung sind die Kommunen und andere Einrichtungen, wie z. B. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Beispielhaft sind hier die Kammern (z.B. Landwirtschaftskammern, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Apothekenkammer usw.) zu nennen sowie z. B. auch der TÜV, der als beliehener Unternehmer staatliche Aufgaben wahrnimmt.
Eine Sonderrolle zwischen der Form der Behörde und der privatwirtschaftlichen Wahrnehmung einer Aufgabe bilden die Landesbetriebe, die in Niedersachsen mehr als in anderen Bundesländern eingerichtet worden sind. Wie eine Behörde gehört der Landesbetrieb noch zum Bereich der unmittelbaren Landesverwaltung, ist aber mehr als diese von einer betriebswirtschaftlichen Geschäftsführung geprägt.