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Aufgabenkatalog Regierungsvertretungen


R 1 Unterstützung der regionalen Entwicklung

1.1 Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Tourismus, Infrastruktur (ohne Verkehrsinfrastruktur)
(Geschäftsbereich des MW):

• Moderation und Begleitung von infrastrukturellen Großprojekten der gewerblichen Wirtschaft,

• Moderation und Begleitung kreisübergreifender gewerblicher Infrastrukturprojekte (ohne
Verkehrsinfrastruktur) mit regionalem und überregionalem Bezug,

• Moderation zur flächendeckenden Umsetzung regionaler Strukturpolitik,

• Programm übergreifende Beratung der Kommunen in Sachen EU-Förderung (soweit nicht
NBank),

• Konzeptionelle tourismusfachliche Unterstützung,

• Mitwirkung und Begleitung regionaler Innovations- und Technologietransferstrategien und
regionaler Netzwerke

• Mitwirkung und Begleitung wirtschaftsstrukturpolitischer regionaler Entwicklungs- und
Wachstumskonzepte und Ressort bezogene Wirtschaftsbelange regionaler Kooperationen

und

• Mitwirkung und Begleitung bei wirtschaftsstrukturpolitischen Belangen des MW in der
Zusammenarbeit mit den Hansestädten Hamburg und Bremen

1.2 Kunst, Kultur (Geschäftsbereich des MWK):

Aufgaben im Bereich Kultur wegen fachlicher Verknüpfung mit Bereichen Touris-mus/Wirtschaft:

• Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Kultur und Wirtschaft.

• Übergreifende Projektentwicklung und -betreuung im Bereich Kulturtourismus.

1.3 Europabüros, Innovationsberatung

1.3.1 Europabüro / Carrefour (diverse Ministerien):

Aufgaben mit europathematischen Schwerpunkten:

• Informationen beschaffen und sammeln, aufbereiten, auswerten und weiterge-ben,

• Projekte anstoßen, entwickeln, unterstützen, begleiten (z. B. Workshops) und bewerten,

• die Region in Europa mit positionieren,

• über in Betracht kommende Förderprogramme unterstützen, z. B. Interreg III C, und

• Förderprogramme mit entwickeln.

1.3.2 Strategische Partnerschaften

Begleitung und ggf. Geschäftsführung und/oder Mitarbeit in Netzwerken und strategischen Partnerschaften in Abstimmung mit den Ressorts.

1.4 Landesentwicklung, Regionalentwicklung und Raumordnung

1.4.1 Landesentwicklung, Regionalentwicklung, Raumordnung (Geschäftsbereich des
ML):

• Förderung interkommunaler und regionaler Zusammenarbeit , Entwicklungskonzepte,

• EU-Gemeinschaftsinitiative Interreg III B und Folgeinitiativen, Nord- und
Ostsee-Kooperationen,

• Beobachtung und Bewertung der räumlichen und strukturellen Entwicklung der
Gebietskörperschaften und Regionen,

• Führung des Raumordnungskatasters,

• Empfehlung für Prioritätensetzung und Koordinierung der strukturwirksamen Fördermittel aus
regionaler Sicht,

• Konkretisierung und Umsetzung der Ziele und Grundsätze des
Landesraumordnungsprogramms,

• Genehmigung der Regionalen Raumordnungsprogramme, Unterstützung der Träger der
Regionalplanung im Rahmen der Aufstellung regionaler Raumord-nungsprogramme,

• Durchführung von Raumordnungsverfahren für Vorhaben von übergeordneter Bedeutung;
Unterstützung der unteren Landesplanungsbehörden bei Durchführung von
Raumordnungsverfahren und

• grenzüberschreitende Abstimmung und interkommunale Zusammenarbeit bei Vorhaben von
überörtlicher Tragweite.

1.4.2 Regionalmanagement

Begleitung von Projekten des Regionalmanagements in Absprache oder auf Anregung der Ressorts

1.4.3 Länderübergreifende Zusammenarbeit; Zusammenarbeit mit Stadtstaaten

Wahrnehmung länderübergreifender Kooperationen:

Regierungsvertretung Braunschweig: Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hessen.

Regierungsvertretung Lüneburg: Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

Regierungsvertretung Hannover /Nienburg: Nordrhein-Westfalen.

Regierungsvertretung Weser-Ems: Bremen, Niederlande.

1.5 Interkommunale Zusammenarbeit und Kommunen:

• Unterstützung der Landkreise bei übergreifenden Kooperationen in Abstimmung mit StK, MI,
ML, MS und MW.

• Unterstützung der Kommunen wegen fachlicher Verknüpfung mit anderen Bereichen wie
Landesentwicklung, Raumordnung, "Europa", Wirtschaftsförderung und überregionale
Zusammenarbeit einschließl. Zusammenarbeit in Großräumen und Metropolregionen u.a.m..

1.6 Bauleitplanung, Genehmigung von Flächennutzungsplänen (Geschäftsbereich MS):

Aus dem Aufgabenbereich Städtebau, soweit nicht auf die Landkreise übertragen:

• Genehmigung von Flächennutzungsplänen und von städtebaulichen Satzungen

• Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms nebst
städtebaulicher Sonderprogramme (durch MS als Programmbehörde)

• ortsnahe Bearbeitung, Tatsachenerhebung und Beurteilung von Eingaben aus dem
Aufgabenbereich Bauen und Wohnen


R 2 Verwaltungsaufgaben mit regionalem Bezug

a) aus dem Geschäftsbereich der Staatskanzlei

• Ehrungen/Ordensangelegenheiten,

• Tag der Ehrenamtlichen

b) aus dem Geschäftsbereich MI

• Stiftungswesen,

• Enteignungs- und Entschädigungsverfahren,

• Abkommen zur internationalen Amtshilfe (nur Regierungsbüro Lüneburg),

• Legalisations- und Apostilleverfahren,

• Gräbergesetz, Kriegsgräberangelegenheiten

c) aus dem Geschäftsbereich MW

• Schwarzarbeitbekämpfung (Koordinierung, Überwachung von Maßnahmen),

• Versicherungsaufsicht (Statistiken über kleine Versicherungen),

• Außenwirtschaftsverkehr (Stellungnahmen in Straf- und Bußgeldsachen),

• Genehmigung nach § 49 Abs. 1 Außenwirtschafts-Verordnung,

• öffentliches Auftragswesen (Nachprüfstelle nach § 31 VOB/B),

• Preis- und Kostenprüfungen (Preis- und Betriebsprüfung bei öffentl. Aufträgen),

• Vergabekammern (nur Regierungsvertretung Lüneburg),

• Kurorte (Anerkennung und Überwachung von Kurorten).

d) aus dem Geschäftsbereich MU

• Preis- und Kostenprüfungen (Strompreisprüfung nur Regierungsvertretung Braunschweig -
temporär -).


R 3 Service- und Unterstützungsaufgaben

a) aus dem Geschäftsbereich MI:

• Ausbildung der Rechtsreferendare in Niedersachsen;

• Ausbildung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst (Traineekonzept),

• Einrichtung einer Job-Börse,

• haushalts- und kassentechnische Abwicklung Kapitel 0305 (Aufgabe nur temporär),

• Abwicklung Liegenschaften Kapitel 0305 (Aufgabe nur temporär).

b) aus dem Geschäftsbereich MW:

• Unabhängige Stelle gem. ESF-Richtlinien (nur Regierungsvertretung Weser-Ems)

c) aus dem Geschäftsbereich MI und ML:

• Informationspool für raumbedeutsame Daten (Nutzung geografischer Informati-onssysteme)

d) aus Geschäftsbereichen aller Ressorts:

• Punktuelle Unterstützung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aller Pressestellen der Ressorts
im Einzelfall

Darüber hinaus bieten die Regierungsvertretungen im Einzelfall Unterstützungsleistungen für andere Behörden(-teile), z.B. Stützpunkten des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege.

Für den Bereich Denkmalpflege sollen im Interesse einer flächendeckenden Erreichbarkeit drei Stützpunkte jeweils an die Regierungsvertretungen in Oldenburg, Lüneburg und Braunschweig angebunden werden.

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