Wettvermittlungsstellen
Wettvermittlungsstellen bieten Wetten auf Sportereignisse an. Wettvermittlungsstellen sind in die Vertriebsorganisation eines Sportwettveranstalters eingegliedert. In Bezug auf Sportwetten verfolgt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 das zusätzliche Ziel, Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen. Jugend- und Spielerschutz sind entsprechend dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 zu gewährleisten.
Der Betrieb einer Wettvermittlungsstelle bedarf der behördlichen Erlaubnis. Diese kann nur die Inhaberin oder der Inhaber einer Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten beantragen. Für die Erteilung einer Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Sachsen-Anhal) zuständig.
Für die Erlaubnis der Wettvermittlungsstellen in Niedersachsen ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport zuständig. Die Erlaubnis kann erteilt werden, wenn die Zuverlässigkeit des Wettvermittlers nachgewiesen, der Standort geeignet und der Jugend- und Spielerschutz gewährleistet ist.
Zu den einzureichenden Unterlagen für eine Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle in Niedersachsen gehört u.a. ein aktuelles Führungszeugnis der Betreiberin oder des Betreibers zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz.
Sollten Sie sich für den Betrieb einer Wettvermittlungsstelle interessieren, wenden Sie sich bitte an eine Inhaberin oder einen Inhaber einer Erlaubnis für die Veranstaltung für Sportwetten.
Sollten Ihnen Sachverhalte zu möglichen Verstößen bei den niedersächsischen Wettvermittlungsstellen gegen das GwG oder auf dessen Grundlage erlassene Rechtsverordnungen oder ähnliche Bestimmungen bekannt sein, können Sie darauf - ggf. anonym - unter den nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten hinweisen:
Hinweise an:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Referat 43
Lavesallee 6
30169 Hannover
E-Mail: gluecksspiel@mi.niedersachsen.de
Sie können auch über das nachstehende Kontaktformular einen anonymen Hinweise abgeben, wenn nur das Mitteilungsfeld ausgefüllt wird: