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erstellt am:
02.05.2025
„Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist für die Bundesrepublik von kaum zu unterschätzender Tragweite. Sie ist angesichts der zigfachen menschenverachtenden Äußerungen ihrer Repräsentanten in den vergangenen Monaten allerdings auch keine Überraschung. Die AfD hetzt unablässig gegen Geflüchtete und Migranten und betrachtet auch Menschen mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse. Sie fantasiert mittlerweile unverhohlen und offen über die sogenannte ‚Remigration‘ von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern aus der Mitte unserer Gesellschaft. Es ist richtig und wichtig, dass unser Rechtsstaat mit den Ämtern für Verfassungsschutz über schlagkräftige Instrumente verfügt, um gegen Bestrebungen, die sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung richten, vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen. Die neue Bundesregierung wird sich das eingestufte Gutachten des Bundeamtes für Verfassungsschutz nun sehr genau anschauen und intensiv prüfen müssen, welche juristischen Konsequenzen sich daraus für ein mögliches Verbotsverfahren ableiten lassen. Auf die Einstufung der AfD Niedersachsen als Verdachtsobjekt des Verfassungsschutzes hat das Gutachten zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Erkenntnisse, die sich daraus gegebenenfalls mit Blick auf mögliche Bezüge nach Niedersachsen ergeben, werden jedoch intensiv ausgewertet und in das weitere Einstufungsverfahren einfließen.“