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Ermittlungen in der Polizei Niedersachsen: Konsequente Aufklärung und Verfolgung rechtswidriger Chatgruppeninhalte von Beamtinnen und Beamten der Polizei Niedersachsen

Behrens: „Wer die Menschenwürde nicht achtet, hat keinen Platz in der Polizei Niedersachsen“


Heute Morgen (03.09.2025) um 06.00 Uhr sind gegen acht Polizeivollzugsbeamte der Polizei Niedersachsen gerichtliche Beschlüsse zur Beschlagnahme und Durchsuchung von Smartphones und weiterer Speichermedien vollstreckt worden.

Hintergrund sind beamten- und disziplinarrechtliche Ermittlungsverfahren aufgrund von Äußerungen in einer Chatgruppe im November 2019. Innerhalb dieser Gruppe wurden u. a. Kommentare und Memes mit rassistischen und die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verharmlosenden Inhalten sowie ableistische und diskriminierende Bilder versandt. Die Teilnehmer dieser Chatgruppe waren ausschließlich männlich und kennen sich aus der Studienzeit an der Polizeiakademie Niedersachsen am Standort Oldenburg. Einer von ihnen wurde bereits wegen anderer Vorwürfe aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Gegen einen weiteren läuft ein Entlassungsverfahren. Bei allen Chat-Teilnehmern handelt es sich um Beamte auf Probe.

Die betroffenen Polizeidirektionen Osnabrück, Oldenburg, Braunschweig, Lüneburg und die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen verfolgen diese Vorwürfe konsequent und werden den Sachverhalt im vollen Umfang aufklären. Dazu sollen auch die heutigen Maßnahmen beitragen. Die daraus resultierenden Erkenntnisse werden die Grundlage für die weitere rechtliche Bewertung sein.

Die Niedersächsische Innenministerin, Daniela Behrens, macht deutlich: „Wer die Menschenwürde nicht achtet, hat keinen Platz in der Polizei Niedersachsen. Gegen Rassismus und Diskriminierung gehen wir konsequent vor. Wir leben eine offene, vielfältige und tolerante Landespolizei.

Die große Mehrheit der mehr als 24.000 Mitarbeitenden der Polizei steht fest auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, dem Grundgesetz und der Niedersächsischen Verfassung. Täglich treten diese Frauen und Männer bei der Ausübung ihrer herausfordernden Arbeit für eben diese Werte ein und sorgen für unser aller Sicherheit. Die Polizistinnen und Polizisten haben eine ganz besondere Verantwortung. Auch deshalb werde ich nicht dulden, dass einige Wenige den guten Ruf der Polizei Niedersachsen und der rechtschaffenden Mitarbeitenden schädigen.“

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnten die betroffenen Polizisten nach § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 BeamtStG aus dem Dienst entlassen werden.

In der Polizeidirektion Osnabrück sind zwei Polizisten (einer wurde bereits entlassen), in der Polizeidirektion Oldenburg sind drei, in der Polizeidirektion Braunschweig sind zwei, in der Polizeidirektion Lüneburg sind zwei und bei der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen sind zwei tätig. Einer der Chatteilnehmer hat die Prüfungen an der Polizeiakademie Niedersachsen nicht bestanden und ist nie Polizeikommissar geworden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.09.2025

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