Beantwortung der Mündl. Anfrage der FDP zur IT-Ausstattung von Polizeidienststellen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 10. Juni 2016; Fragestunde Nr. 29
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport antwortet namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Jan-Christoph Oetjen und Dr. Marco Genthe (FDP) wie folgt:
Vorbemerkung der Abgeordneten
In Niedersachsen werden die verschiedenen Bereiche der Landesverwaltung von dem zentralen IT-Dienstleister IT.Niedersachsen mit der nötigen Hard- und Software versorgt. Die Dienstleistungen des IT.Niedersachsen beinhalten Beratung, Fachanwendungen, Sprach- und Datendienste, mobile Lösungen, IT-Infrastruktur und Rechenzentrum, Beschaffungsmanagement und IT-Seminare. Unter anderem werden auch die niedersächsischen Polizeidienststellen mit Rechnern ausgestattet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Bisher existieren im Bereich der Polizei parallel zwei verschiedene "IT-Welten", die beide durch die Polizei selbst betrieben werden: Zum einen eine zentral administrierte Linux-Plattform, zum anderen eine dezentral administrierte Windows-Plattform (Zwei-Plattform-Struktur). Die darauf ausgerichtete PC-Ausstattung ist noch ausgesprochen heterogen und teilweise überaltert. Nach umfassender Überprüfung hat die Landesregierung in ihrem Beschluss vom 19. Januar 2016 auf Basis einer Vorlage zur Zentralisierung und Standardisierung der bei der Polizei vorhandenen IT-Infrastruktur sowie der Verlagerung des Betriebs der Arbeitsplatzumgebung auf künftig eine Microsoft-Betriebssystem-Plattform von der Polizei zu IT.Niedersachsen zugestimmt.
Ziel ist es, voraussichtlich bis Ende 2018 die gesamte Polizei mit einer aktuellen, zukunftsfähigen Arbeitsplatzumgebung und der dafür erforderlichen IT-Infrastruktur auszustatten. Der Betrieb geht sukzessive auf IT.Niedersachsen über. Damit einher geht eine Standardisierung und Zentralisierung, die die Betriebs- und Pflegeaufwände verringern. Es ergeben sich Synergien sowohl zu anderen Landespolizeien – die Nutzung der einheitlichen Plattform vereinfacht die Zusammenarbeit – als auch für die Niedersächsische Landesverwaltung, da sich durch die erhöhte Zahl der betreuten Arbeitsplätze bei IT.Niedersachsen Skaleneffekte beim Betrieb ergeben. Zugleich profitiert die Polizei bei der Projektabwicklung von den Kenntnissen und Erfahrungen, die bei IT.Niedersachsen durch den Betrieb des Niedersachsen-Clients (die Arbeitsplatzumgebung der Ministerien und einiger großer Fachverwaltungen) gewonnen wurden.
1. Welche Kosten fallen für die Polizeidirektionen für den Service der IT.Niedersachsen momentan und zukünftig nach der Umstellung auf Leasingverträge im Sommer 2017 an?
Die Polizei ist bereits jetzt einer der größten Kunden des IT.N. So betreibt IT.N z. B. in seinem Rechenzentrum NIVADIS und viele weitere Komponenten der polizeilichen Fachverfahren. Beschaffungen von IT-Hardware wurden bisher durch die Polizei im Rahmen des vorhandenen Budgets u. a. aus dem Webshop von IT.Niedersachsen getätigt.
Im Kontext der obigen Vorbemerkung gehe ich jedoch davon aus, dass sich die Fragestellung auf den Betrieb der Arbeitsplatzinfrastruktur der Polizei bezieht. Die Gesamtbetrachtung dieser Kosten für die Polizei insgesamt – nicht nur bezogen auf die Polizeidirektionen – stellt sich wie folgt dar:
Derzeit fallen bei IT.Niedersachsen für den Betrieb von Arbeitsplatzinfrastruktur der Polizei keine Kosten an, da die Polizei den Betrieb im Moment noch selbst wahrnimmt und somit auch die Kosten trägt.
Ab dem Jahr 2017 wird IT.Niedersachsen sukzessive den Betrieb der Arbeitsplatzinfrastruktur der Polizei übernehmen. Als Landesbetrieb erhebt IT.Niedersachsen hierfür ein Entgelt pro Arbeitsplatz und Monat, in dem auch anteilige Hardwarekosten enthalten sind. Das Entgelt für den Betrieb wird sich nach dem derzeitigen Stand der Planungen auf 112,50 € pro Arbeitsplatz und Monat belaufen. Näheres hierzu ergibt sich aus der Antwort zu Frage 2.
Nach der für diese Entscheidung maßgeblichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurden die Kosten für den Betrieb bei der Polizei mit einem künftigen zentralisierten Betrieb bei IT.Niedersachsen unter dem Vollkostenansatz rechnerisch verglichen und ein Wirtschaftlichkeitspotential von ca. 6,50 € pro Arbeitsplatz und Monat ermittelt.
Es ist nicht vorgesehen, im Zusammenhang mit dem vorgenannten Betriebsübergang Leasingverträge abzuschließen.
2. Welche Kalkulationen liegen den berechneten Kosten zugrunde?
Der Landesbetrieb IT.Niedersachsen erbringt Dienstleistungen für die niedersächsische Landesverwaltung auf der Basis seines Produktkatalogs, der auf Vollkostenbasis kalkuliert wird. Die Dienststellen beauftragen entsprechend ihrem Bedarf; die Abrechnung erfolgt durch interne Rechnungsstellung. IT.N finanziert sich damit vollständig selbst.
Basierend auf diesem System wird auch der Betrieb des PolizeiClients abgerechnet werden. In dem auf Vollkostenbasis kalkulierten monatlichen Produktentgelt sind die anteiligen Hard- und Softwarekosten (IT.N erwirbt die erforderliche Hard- und Software; die Kosten sind auf Basis der in der Landesverwaltung üblichen Nutzungsdauer von fünf Jahren anteilig auf die Entgelte umgerechnet), sowie die für Betrieb und Service entstehenden Personalkosten, sonstige Sachkosten sowie die Gemeinkosten enthalten.
Die jährlichen Gesamtkosten für den Betrieb des PolizeiClients werden sich nach folgendem Schema errechnen:
Produktentgelt (Betrieb PolizeiClient pro Arbeitsplatz und Monat) * Anzahl Monate * Anzahl der ausgestatteten Arbeitsplätze
3. Welche Wahlmöglichkeiten bei der Hardware haben die Dienststellen?
Vergleichbar dem Niedersachsenclient ist grundsätzlich eine Standardisierung der Hardwareausstattung vorgesehen, um die Betriebs- und Wartungskosten so gering wie möglich zu halten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nur eine einzige Ausstattung zur Verfügung steht, sondern dass je nach Bedarf zwischen unterschiedlichen Geräteklassen (z. B. zwei Desktop- und drei Notebooktypen) ausgewählt werden kann.
Darüber hinaus gehende Hardwarebedarfe können aus dem Webshop von IT.N oder als individuelle Sondergeräte zusätzlich beauftragt werden.