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51,85 Mio. Euro Bedarfszuweisungen für niedersächsische Kommunen 2019

- Weitere 15 Mio. Euro Bedarfszuweisungen für den Spätsommer angekündigt - Pistorius: „Wir unterstützen diejenigen Kommunen, die finanziell am unteren Ende des Spektrums stehen.“


Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport stellt 27 besonders finanzschwachen Kommunen in diesem Jahr Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage in Höhe von insgesamt 51,85 Mio. Euro zur Verfügung. Die Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise erhalten die Zuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten, um ihre Kassenliquidität zu stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen. Die Höhe der einzelnen Zuweisungen beläuft sich auf Beträge zwischen 450.000 Euro für die Gemeinde Grasberg im Landkreis Osterholz und jeweils 5 Mio. Euro für den Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Städte Celle und Salzgitter, sowie die Gemeinde Uetze in der Region Hannover.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Wir unterstützen mit diesen Mitteln diejenigen Kommunen, die finanziell am unteren Ende des Spektrums stehen und deshalb externe Hilfe benötigen. Die Bedarfszuweisungen sollen zeitnah bewilligt werden. Gegebenenfalls werden auch noch Konsolidierungsvereinbarungen geschlossen werden. Das Ziel ist, die Bedarfszuweisungen zum allergrößten Teil spätestens bis zum Jahresende an die Kommunen auszuzahlen.“

- Erstmals Bedarfszuweisungen für Celle und die Gemeinde Staufenberg -

Erstmalig in einem Bedarfszuweisungsverfahren begünstigt werden können in diesem Jahr die Stadt Celle sowie die Gemeinde Staufenberg im Landkreis Göttingen. Insgesamt hatten 51 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2019 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der Antragsteller ist damit im Vergleich zum Vorjahr konstant. Das Gesamtfehlbetragsvolumen aller Antragsteller beläuft sich auf rund 1,131 Mrd. Euro und liegt damit um rund 37 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert.

- Weitere 15 Mio. Euro mit dem Schwerpunkt Brandschutz -

Gleichzeitig kündigte Minister Pistorius noch weitere Bedarfszuweisungen für den Spätsommer an. Die gute Ausstattung des Finanzausgleichs ermögliche es, in diesem Jahr weitere 15 Mio. Euro an bedürftige Kommunen auszuschütten. Davon soll insbesondere der Brandschutz in den begünstigten Kommunen profitieren.

Pistorius: „Nach 2018 können wir damit wieder ein vergleichsweise kleines, aber hoch effizientes kommunales Investitionsprogramm starten!“ Bereits im vergangenen Jahr hatte das Land sogen. Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben an bedürftige Kommunen in Höhe von rund 10 Mio. Euro bewilligt, aus denen auch schon überwiegend Maßnahmen des Brandschutzes gefördert wurden. Die Mittel flossen etwa in die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen sowie den Neu- und Ausbau von Feuerwehrgerätehäusern und feuerwehrtechnischen Zentralen.

„Dieses erfolgreiche Programm werden wir 2019 fortsetzen - und wir können es dank der guten Kassenlage auch noch um 50% auf 15 Mio. Euro aufstocken“, so der Minister weiter. Mit den 10 Mio. Euro im vergangenen und sogar 15 Mio. Euro an Bedarfszuweisungen für besondere Aufgaben in diesem Jahr hat diese Landesregierung - nachdem über 25 Jahre lang keine Ausgaben für besondere Aufgaben getätigt wurden - einen echten Schwerpunkt, insbesondere für den Brandschutz der niedersächsischen Kommunen, gesetzt.

Antragsberechtigt sind Kommunen, die die Voraussetzungen für eine Bedarfszuweisung erfüllen und einen dringenden Investitionsbedarf zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben haben. Das Antragsverfahren beginnt in wenigen Wochen und wird noch gesondert bekannt gemacht.

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwache Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich dabei um Kommunen, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwendigen Ausgaben zu erwirtschaften. Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben. Der überwiegende Anteil der Bedarfszuweisungen geht in diesem Jahr an Kommunen, die auch in den vergangenen Jahren auf Bedarfszuweisungen angewiesen waren.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.06.2019
zuletzt aktualisiert am:
01.07.2019

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