Konjunkturpaket II
Kommunen bekommen Klarheit bei pauschalen Zuweisungen und Förderschwerpunkten
HANNOVER. Der Niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann hat am Freitag die Ausführungen des Niedersächsischen Zukunftsin-vestitionsgesetzes und die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sanierung von Sportanlagen vorgestellt und die Kommunen informiert. Schünemann sagte, in der Landesregierung bestehe einvernehmen, dass die enge Auslegung der Finanzhilfen des Bundes sowohl bei den pauschalen Zuweisungen als auch bei den Förderschwerpunkten aufgegeben werden könne. "Die Zukunftsinvestitionen können von den Kommunen und Ländern großzügig verwendet werden. Damit ist besonders für die Kommunen Klarheit geschaffen."
Am 05.03.2009 hat sich die Föderalismuskommission II auf das Engagement von Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff auf eine Änderung des Grundgesetzes verständigt. Danach kann der Bund in bestimmten Notsituationen ohne eine direkte Zuständigkeit Finanzhilfen für Investitionen der Länder und Kommunen gewähren. Bisher war hierfür eine direkte Bundeszuständigkeit Voraussetzung. Die Bundesregierung hat hierzu bereits erklärt, dass die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise eine Notsituation im Sinne der zu schaffenden Verfassungsrechtslage darstellt. Die Entscheidungen der Föderalismus-Kommission müssen von Bundestag und Bundesrat zügig beschlossen werden.
Damit steht für Niedersachsen fest:
Die vereinbarte Änderung hebt in ihrem Anwendungsbereich die Bindung der Mittelgewährung (damit in Folge auch den Mitteleinsatz) an die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes auf. Damit soll sicher gestellt werden, dass zur Bewältigung der Störlagen erforderliche Programme zur Belebung der Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand mit Unterstützung des Bundes in allen Investitionsbereichen durchgeführt werden kann.
Die Förderbereiche und die übrigen Voraussetzungen bleiben unverändert: 65 Prozent der Mittel aus dem Konjunkturpaket II werden in Bildung investiert, 35 Prozent in Infrastruktur. Die Investi-tionen müssen zusätzlich sein, schnell und langfristig wirken.
"Der Förderschwerpunkt kommunale Sportstättensanierung ist ein wichtiger Baustein der Initiative Niedersachsen", sagte Schünemann. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sanierung von Sportanlagen schaffe für die Kommunen die notwendige Transparenz, ihre Planungen in Förderanträge umzusetzen.
Mit dem Förderschwerpunkt kommunale Sportstätten werden den Kommunen 40 Millionen Euro (37,5 Mio. Euro Bundes- sowie 2,5 Mio. € Landesmittel) für die Sanierung von Sportanlagen zur Verfügung gestellt. Mit dem von den Kommunen zu erbringenden Eigenanteil von 10 Mio. Euro fließen insgesamt 50 Mio. Euro in die Erhaltung der für den Sport wichtigen Infrastruktur.
Vorrangig sollen mit diesem Geld die sowohl für den Schul- als auch für den Vereinssport wichtigen Turnhallen saniert werden. Bei der Entscheidung über die Förderung wird neben dem Alter und der Verbesserung des energetischen Zustandes der Sportanlage auf eine regional ausgewogene Verteilung der Mittel geachtet. Gefördert wird im Einzelfall in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die Förderanträge sind beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration bis zum 30.04.2009 zu stellen.
Die Richtlinie kann unter http://www.mi.niedersachsen.de/master/C35757794_N35758757_L20_D0_I522.html
abgerufen werden.
Die Ausführungen des Niedersächsischen Zukunftsinvestitionsgesetzes stehen Ihnen unter
http://www.mi.niedersachsen.de/master/C54185306_N54184968_L20_D0_I522.html
zur Verfügung.