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"Initiative Niedersachsen" - Umsetzung des Konjunkturprogramms II
Mit einem eigenen Internetauftritt informiert die Landesregierung über  Rechtsgrundlagen und  Förderschwerpunkte des Niedersächsische Zukunftsinvestitionsgesetzes. Hier finden Sie auch die Ansprechpartner in den Ministerien..  
zukunftsinvestitionsgesetz.niedersachsen.de
 
Ausführung des Niedersächsischen Zukunftsinvestitionsgesetzes – NZuInvG vom 12.3.09
41 KB
Ausführung des Niedersächsischen Zukunftsinvestitionsgesetzes - NZuInvG vom 27.3.09
32 KB
Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen
159 KB
 
Förderschwerpunkt Kommunale Sportstätten
Ausführung des Niedersächsischen Zukunftsinvestitionsgesetzes – NZuInvG

Am 05.03.2009 hat sich die Föderalismuskommission II auf das Engagement von Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff auf eine Änderung des Grundgesetzes verständigt. Danach kann der Bund in bestimmten Notsituationen ohne eine direkte Zuständigkeit Finanzhilfen für Investitionen der Länder und Kommunen gewähren. Bisher war hierfür eine direkte Bundeszuständigkeit Voraussetzung. Die Bundesregierung hat hierzu bereits erklärt, dass die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise eine Notsituation im Sinne der zu schaffenden Verfassungsrechtslage darstellt. Die Entscheidungen der Föderalismus-Kommission müssen von Bundestag und Bundesrat zügig beschlossen werden.

Damit steht für Niedersachsen fest:
Die vereinbarte Änderung hebt in ihrem Anwendungsbereich die Bindung der Mittelgewährung (damit in Folge auch den Mitteleinsatz) an die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes auf. Damit soll sicher gestellt werden, dass zur Bewältigung der Störlagen erforderliche Programme zur Belebung der Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand mit Unterstützung des Bundes in allen Investitionsbereichen durchgeführt werden kann.

 

 

 

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