Sammelanhörung ausreisepflichtiger Personen
Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Polat (Grüne); Es gilt das gesprochene Wort!
Die Abgeordnete hatte gefragt:
Am 17. und 18. Juli 2007 soll in den Räumen der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde (ZAAB) in Braunschweig eine Sammelanhörung von Flüchtlingen stattfindet, die ohne Papiere nach Deutschland eingereist sind und bei denen eine guineische Staatsbürgerschaft vermutet wird. Diese Flüchtlinge sollen von einer Delegation aus Guinea mit dem Ziel der Identitätsfeststellung und einer Feststellung der guineischen Staatsbürgerschaft befragt werden. Für diejenigen Personen, bei denen die guineische Staatsbürgerschaft festgestellt wird, sollen auf der Grundlage dieser Befragung Passersatzpapiere ausgestellt werden, sodass eine Abschiebung nach Guinea möglich ist. Die Flüchtlinge, die zu den Interviews einbestellt werden, sollen aus ganz Niedersachsen und auch aus Nordrhein-Westfalen kommen.
Nun gab es in den letzten Jahren mehrere Vorführungen von vermeintlich guineischen Flüchtlingen in Hamburg mit demselben Ziel der Passbeschaffung. In der Fragestunde der Hamburger Bürgerschaftssitzung vom 25. August 2005 musste der zuständige Staatsrat einräumen, die Legitimation der guineischen "Beamten" nicht genau zu kennen. Die guineische Botschaft in Berlin distanzierte sich im Nachhinein von den Vorführungen. Bezogen auf die Hamburger Vorführungen hat das VG Bremen entschieden, dass zumindest für die nicht in Hamburg wohnhaften Flüchtlinge die Hamburger Behörde nicht die "zuständige" im Sinne des § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG sei.
Ich frage die Landesregierung:
- Wodurch hat sich die in Braunschweig tätige Delegation aus Guinea als offizielle Vertretung des Staates Guinea legitimiert?
- Nach welchen Kriterien und aufgrund welcher Unterlagen, Merkmale oder sonstigen Anhaltspunkte erfolgten die Identifizierung und staatsbürgerschaftliche Zuordnung?
- Sind an den Anhörungen und der anschließenden Ausstellung der Passersatzpapiere deutsche Beamte beteiligt, sodass die Wahrung hier geltender rechtsstaatlicher Grundsätze und Grundrechte für die zur Befragung vorgeladenen Flüchtlinge garantiert ist?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Die Vorführung von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern, die keine Nachweise zu ihrer Identität und Staatsangehörigkeit vorlegen, bei der Vertretung des vermuteten Herkunftsstaates ist eine gem. § 82 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz zulässige Maßnahmen zur Identitätsklärung. In der Vergangenheit wurden mit verschiedenen Vertretungen ausländischer Staaten Sammel-anhörungen oder Interviewtermine in den Bundesländern außerhalb der Botschaften bzw. konsularischen Vertretungen organisiert. Es bleibt dabei den Regierungen der betroffenen Staaten überlassen, ob sie bei solchen Anhörungsterminen Botschaftspersonal oder besonders ermächtigte Vertreter ihrer zuständigen innerstaatlichen Behörden einsetzen. Dieses Verfahren entlastet sowohl die beteiligten Vertretungen ausländischer Staaten als auch die Ausländerbehörden, weil zeit- und personalaufwändige Einzelvorführungen vermieden werden. Es ist übliche Praxis, dass sich die Bundesländer bei derartigen Sammelvorführungen gegenseitig unterstützen und wechselseitig entsprechende Anhörungstermine durchführen.
Eine solche Sammelanhörung von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern, die erklärt haben, guineischer Herkunft zu sein, ohne entsprechende Nachweise vorlegen zu können, soll ab 16.07.2007 in der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde in Braunschweig stattfinden. Dazu hat auf Bitten der Länder die Bundesregierung eine entsprechende Einladung an die guineische Regierung übermittelt.
Die vorgesehene Sammelanhörung in Braunschweig wird in gleicher Weise vorbereitet, wie es bei vergleichbaren Anhörungsterminen mit verschiedenen Staaten in der Vergangenheit auch in anderen Bundesländern Standard war.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Üblicherweise wird die von deutscher Seite ausgesprochene Einladung mit einer Verbalnote der Regierung des Staates, dessen vermutete Staatsangehörige angehört werden sollen, beantwortet und, soweit die Einladung angenommen wird, werden mit dieser Verbalnote auch die Namen der Delegationsmitglieder übermittelt.
Zu 2.:
Bei Sammelanhörungen werden der ausländischen Delegation zu dem jeweils vorgeführten Ausländer die der Ausländerbehörde bekannten Unterlagen bzw. Erklärungen zur behaupteten Herkunft vorgelegt. Die Vertreter des vermuteten Herkunftsstaates führen mit den Ausländerinnen und Ausländern ausführliche Gespräche. Dabei sollen die - unter Umständen auch mit Dialekten eingefärbte - Sprache, die Art und Weise der Verständigung und die kulturellen, geografischen oder gesellschaftspolitischen Kenntnisse des Ausländers über den von ihm behaupteten Herkunftsstaat den Delegationsmitgliedern Aufschluss darüber geben, ob der Ausländer tatsächlich aus diesem Herkunftsstaat kommt.
Zu 3.:
Ja, während der Anhörungen sind deutsche Beamte anwesend.
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.07.2007
zuletzt aktualisiert am:
20.05.2010