Konferenz der Innenminister in Kiel
Schünemann begrüßt Einigung bei DNA-Analyse zur besseren Verbrechensbekämpfung
KIEL. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann hat die Einigung der Innenminister aller Bundesländer zur Verbreiterung der Anwendungsmöglichkeiten der DNA-Analyse begrüßt. Schünemann sagte am Donnerstag in Kiel, auch die SPD-regierten Länder hätten jetzt anerkannt, dass die DNA-Analyse eine normale erkennungsdienstliche Maßnahme zur Aufklärung von Straftaten sei. "Die Gleichstellung von DNA-Analyse im nichtcodierten Bereich mit den sonstigen erkennungsdienstlichen Maßnahmen ist kriminalistisch sinnvoll und verfassungsrechtlich zulässig."
"Die Genanalyse kann nun zum Standardmittel der Ermittlungsarbeit der Polizei werden, so wie es bislang der Fingerabdruck war", sagte Schünemann. Er sei sicher, dass es über den Bundesrat nun zu einer schnellen gesetzlichen Regelung zur breiten Anwendung der DNA-Analyse kommen werde. "Fast jede vierte Gen-Spur führt die Ermittler zum mutmaßlichen Täter. Das ist ein absolut überzeugendes Ergebnis bei der Verbrechensbekämpfung", so Schünemann.
Der Innenminister kritisierte in dem Zusammenhang die Vorbehalte mehrerer Länder sowie des Bundes gegen eine längere Speicherfrist für DNA-Daten. Gerade im Bereich der Sexualstraftaten zeige sich, dass Straftäter noch nach vielen Jahren - manchmal nach Jahrzehnten - ermittelt werden könnten, sagte Schünemann. Hier die Daten bereits nach zehn Jahren zu löschen, wäre geradezu fahrlässig.
Nach Angaben des Bundeskriminalamtes sind in Gen-Datenbanken bislang rund 300.000 Personen erfasst sowie etwa 58.000 Tatortspuren. Mit Hilfe der Dateien konnten bundesweit 13.700 Straftaten aufgeklärt werden. Bislang sind DNA-Analysen nur auf freiwilliger Basis oder auf richterliche Anordnung bei schweren Straftaten möglich.