Sportverordnung legt Mindestanforderungen fest
Schünemann: Sportförderung Vorbild für Verwaltungsmodernisierung
HANNOVER. Sportminister Uwe Schünemann hat am Montag Vorgaben für eine Förderung der Sportverbände und -vereine vorgestellt. Noch im Februar sollen die Änderungen in Kraft treten. "Eine absolute Erfolgsgeschichte. Die Sportförderung ist ein Vorbild für die fortschreitende Verwaltungsmodernisierung", sagte Schünemann. Nach nur zehn Monaten stehe die Reform vor dem Abschluss.
Das System der Sportförderung sei durch die Änderung des Gesetzes über das Lotterie- und Wettwesen reformiert und entbürokratisiert worden. Danach wird der Vereins- und Verbandssport seit dem 1.1.2004 hauptsächlich über den Landessportbund (LSB) aus Landesmitteln unterstützt. Durch die Reform der Sportförderung werde das Verwaltungspersonal in den Bezirksregierungen verringert und die Förderung vereinfacht. Der LSB habe deutlich verbesserte Richtlinien erlassen, die eine höhere Selbständigkeit der Verbände zur Folge hätten.
Der finanzielle Schwerpunkt der Sportförderung wird in der Bezuschussung des Breitensports liegen und hier insbesondere bei den Übungsleiterinnen und Übungsleitern. "Der Breitensport hat in unserer Gesellschaft eine wichtige Bedeutung. Die Qualität des Breitensports steht und fällt mit den Übungsleitern – hier dürfen keine Abstriche gemacht werden", sagte der Sportminister. Für diesen Zweck sollen mindestens 20 Prozent der Finanzhilfe des Landes, dies entspricht rund 5,3 Millionen Euro, eingesetzt werden.
Einen weiteren Kernpunkt wird die Förderung des Spitzensports bilden. "Unser Ziel ist es, den Spitzensportstandort Niedersachsen langfristig zu erhalten und auszubauen", so Schünemann. Rund zehn Prozent der Fördergelder seien für die Durchführung des Spitzensports in der Sportverordnung eingeplant. Damit werde auch der Entschließung des Niedersächsischen Landtages entsprochen, den Spitzensport in Niedersachsen gezielt zu unterstützen.
Mindestens fünf Prozent der Fördermittel sind für die Sanierung und den Bau von Sportanlagen vorgesehen.
Schünemann würdigte den Sport als prägenden Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenlebens. "Der Sport leistet gerade in unserer Zeit einen nicht zu unterschätzenden Beitrag für die Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie die Vermittlung von Regeln und Werten", so Schünemann. Aus diesem Grund sei die Sportförderung auch in Zeiten knapper Kassen notwendig.
Der Landessportbund erhält über das Niedersächsische Gesetz für Lotterie- und Wettwesen insgesamt 26,8 Millionen Euro. Außerdem fließen Mittel aus der Glücksspirale in den Sportstättenbau.
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